Fristlose Kündigung durch Vermieter

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Jusler
Beiträge: 71
Registriert: 09.05.2018, 11:20

Fristlose Kündigung durch Vermieter

Beitrag von Jusler » 26.01.2021, 10:11

Ich habe einen Mietvertrag auf die bestimmte Dauer von drei Jahren.
Zusätzlich findet sich folgende Regelung: "Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig bei Vorliegen eines der Kündigungsgründe des § 30 MRG aufzukündigen."

Meine Frage nun: Wenn der Mieter die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 2. und 3. Fall erfüllt - kann ich ihn dann als Vermieter im gegebenen Fall mit sofortiger Wirkung aufkündigen oder muss ich gewisse Fristen einhalten? Bzw. kann ich ihn überhaupt vor Ablauf der drei Jahre rausschmeißen?
Macht man dies mittels "gerichtlicher Aufkündigung" oder "Räumungsklage"?

Vielen Dank.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Fristlose Kündigung durch Vermieter

Beitrag von alles2 » 26.01.2021, 11:58

Von selber darf der Vermieter den Vertrag nicht aufkündigen, sondern muss - wie richtig angenommen - bei der Kündigung samt Räumungsbegehren den Weg über das Gericht gehen. Die Räumungsklage muss gut begründet sein und dann gilt es daran, die letztgültige Entscheidung abzuwarten. Bei Vorliegen der rechtswirksamen Aufkündigung würde dem Beklagten aufgetragen, das Bestandobjekt binnen 14 Tagen zu räumen und geräumt zu übergeben. Wer weiß, ob dann je nach Auslastung des Gerichts und Ausgangslage bis dahin die Vertragsdauer erreicht ist.

Aber nachdem Deine Anfrage nicht allgemeiner Natur ist und Du Dich auf gewisse Situationen festgelegt hast, in denen womöglich nicht mehr von einem geringfügigen Sittlichkeitsverbrechen die Rede sein kann, könnte so ein Fall ohne unnötigen Aufschub über die Bühne gehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Fristlose Kündigung durch Vermieter

Beitrag von SK » 26.01.2021, 13:56

Bei Teil- oder Vollanwendungsbereich MRG Räumungsklage oder gerichtliche Aufkündigung.

Bei Vollausnahme MRG kann man auch außergerichtlich kündigen, zieht der Mieter jedoch trotzdem nicht aus, hilft auch nur der Weg über die Räumungsklage.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste