Fristlose Kündigung durch Vermieter
Verfasst: 26.01.2021, 10:11
Ich habe einen Mietvertrag auf die bestimmte Dauer von drei Jahren.
Zusätzlich findet sich folgende Regelung: "Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig bei Vorliegen eines der Kündigungsgründe des § 30 MRG aufzukündigen."
Meine Frage nun: Wenn der Mieter die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 2. und 3. Fall erfüllt - kann ich ihn dann als Vermieter im gegebenen Fall mit sofortiger Wirkung aufkündigen oder muss ich gewisse Fristen einhalten? Bzw. kann ich ihn überhaupt vor Ablauf der drei Jahre rausschmeißen?
Macht man dies mittels "gerichtlicher Aufkündigung" oder "Räumungsklage"?
Vielen Dank.
Zusätzlich findet sich folgende Regelung: "Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig bei Vorliegen eines der Kündigungsgründe des § 30 MRG aufzukündigen."
Meine Frage nun: Wenn der Mieter die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 2. und 3. Fall erfüllt - kann ich ihn dann als Vermieter im gegebenen Fall mit sofortiger Wirkung aufkündigen oder muss ich gewisse Fristen einhalten? Bzw. kann ich ihn überhaupt vor Ablauf der drei Jahre rausschmeißen?
Macht man dies mittels "gerichtlicher Aufkündigung" oder "Räumungsklage"?
Vielen Dank.