Auszug aus WG, 2 Hauptmieter
Verfasst: 25.01.2021, 14:27
Hallo allerseits!
Ich hoffe ich bin hier richtig, ansonsten könnt ihr meinen Beitrag natürlich gerne löschen!
Ich wohne derzeit mit einem Kumpel zusammen und leider bin ich drauf gekommen (wie es halt so oft passiert), dass für mich das weitere Zusammenwohnen nicht mehr funktioniert. Daher überlege ich mir, nach Ablauf des ersten Jahres (im März) den Vertrag unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist, zu kündigen. Das Gebäude fällt meines Wissens in den Vollanwendungsbereich des MRG, da es ein Altbau ist. Wir sind beide als Hauptmieter im Vertrag vermerkt und der Vertrag ist auf 3 Jahre befristet. Jetzt stellt sich mir die Frage:
Kann ich ohne seine Zustimmung, (falls wir keine Lösung finden) unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag austreten? Ich habe bereits einen ähnlichen Thread hier gefunden, der sagt, dass es prinzipiell möglich ist (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782), jedoch habe ich bei meiner weiteren Google Suche immer wieder das Gegenteil gelesen, dass der andere Hauptmieter und sogar der Vermieter dem Austritt zustimmen muss, ansonsten könnten die beiden Parteien den ausbleibenden Mietzins geltend machen.
Daher bin ich jetzt ein bisschen verwirrt. Wie steht es denn jetzt darum?
Vielen Dank im Voraus für eure Zeit!
Liebe Grüße
Patrick
Ich hoffe ich bin hier richtig, ansonsten könnt ihr meinen Beitrag natürlich gerne löschen!
Ich wohne derzeit mit einem Kumpel zusammen und leider bin ich drauf gekommen (wie es halt so oft passiert), dass für mich das weitere Zusammenwohnen nicht mehr funktioniert. Daher überlege ich mir, nach Ablauf des ersten Jahres (im März) den Vertrag unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist, zu kündigen. Das Gebäude fällt meines Wissens in den Vollanwendungsbereich des MRG, da es ein Altbau ist. Wir sind beide als Hauptmieter im Vertrag vermerkt und der Vertrag ist auf 3 Jahre befristet. Jetzt stellt sich mir die Frage:
Kann ich ohne seine Zustimmung, (falls wir keine Lösung finden) unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag austreten? Ich habe bereits einen ähnlichen Thread hier gefunden, der sagt, dass es prinzipiell möglich ist (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782), jedoch habe ich bei meiner weiteren Google Suche immer wieder das Gegenteil gelesen, dass der andere Hauptmieter und sogar der Vermieter dem Austritt zustimmen muss, ansonsten könnten die beiden Parteien den ausbleibenden Mietzins geltend machen.
Daher bin ich jetzt ein bisschen verwirrt. Wie steht es denn jetzt darum?
Vielen Dank im Voraus für eure Zeit!
Liebe Grüße
Patrick