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Auszug aus WG, 2 Hauptmieter

Verfasst: 25.01.2021, 14:27
von Pati13
Hallo allerseits!

Ich hoffe ich bin hier richtig, ansonsten könnt ihr meinen Beitrag natürlich gerne löschen!

Ich wohne derzeit mit einem Kumpel zusammen und leider bin ich drauf gekommen (wie es halt so oft passiert), dass für mich das weitere Zusammenwohnen nicht mehr funktioniert. Daher überlege ich mir, nach Ablauf des ersten Jahres (im März) den Vertrag unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist, zu kündigen. Das Gebäude fällt meines Wissens in den Vollanwendungsbereich des MRG, da es ein Altbau ist. Wir sind beide als Hauptmieter im Vertrag vermerkt und der Vertrag ist auf 3 Jahre befristet. Jetzt stellt sich mir die Frage:

Kann ich ohne seine Zustimmung, (falls wir keine Lösung finden) unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag austreten? Ich habe bereits einen ähnlichen Thread hier gefunden, der sagt, dass es prinzipiell möglich ist (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782), jedoch habe ich bei meiner weiteren Google Suche immer wieder das Gegenteil gelesen, dass der andere Hauptmieter und sogar der Vermieter dem Austritt zustimmen muss, ansonsten könnten die beiden Parteien den ausbleibenden Mietzins geltend machen.

Daher bin ich jetzt ein bisschen verwirrt. Wie steht es denn jetzt darum?


Vielen Dank im Voraus für eure Zeit!


Liebe Grüße
Patrick

Re: Auszug aus WG, 2 Hauptmieter

Verfasst: 25.01.2021, 14:46
von alles2
Eventuell hast Du diesen unlängst verfassten Beitrag übersehen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16710

Ohne einvernehmliche Einigung aller Beteiligten wird das so gut wie unmöglich. Gibt es diese nicht, gelten die Hauptmietzinsen und sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Vertrag bis zur Auflösung, selbst wenn man irgendwann woanders wohnen sollte.

Re: Auszug aus WG, 2 Hauptmieter

Verfasst: 25.01.2021, 15:04
von Pati13
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das bedeutet also, dass es nur möglich ist den Vertrag zu kündigen, wenn mein Mitbewohner auch ausziehen würde? Also eine gemeinsame Kündigung. Das gleiche gilt vermutlich auch für die Suche nach einem Nachmieter oder? Also auch da müsste auch eine Einwilligung des Vermieters und des anderen Hauptmieters bestehen, richtig?

Bis zur Auflösung, bedeutet in dem Fall der Ablauf der 3 Jahre oder?

Grüße
Patrick

Re: Auszug aus WG, 2 Hauptmieter

Verfasst: 25.01.2021, 15:36
von alles2
Ob er auszieht oder nicht, ist für Dich unerheblich. Er könnte den Vertrag erneuern oder verlängern lassen, nur dann eben als alleiniger Hauptmieter. Auch wenn er so wie Du vor Ablauf des Vertrages ausziehen und die Wohnung leerstehen würde, ändert es nichts an dem Vertrag selbst. Dein Freund müsste den Vertrag schon fristgerecht kündigen, damit auch Du aus der Nummer fein raus wärst.
Eben! Sollte sich jemand finden, der in Deine Fußstapfen tritt, und alle Beteiligten damit einverstanden sind, kann ich keinen Pferdefuß ausfindig machen.