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Vermietung an nicht verheiratete Paare

Verfasst: 11.01.2021, 09:29
von melando
Hallo,

ich (Vermieter) bin neu hier und hätte eine Frage zum Mietvertrag bei nicht verheirateten Paaren (vermietet wird eine "normale" Wohnung im Teilanwendungsbereich):

Wäre es aus Vermietersicht ratsamer, nur einen der Lebenspartner als Hauptmieter in den Mietvertrag aufzunehmen oder sollten beide Lebenspartner als Hauptmieter aufscheinen?
Welche Vor- und Nachteile würden sich aus den beiden Varianten für mich als Vermieter ergeben?

LG, melando

Re: Vermietung an nicht verheiratete Paare

Verfasst: 11.01.2021, 12:15
von alles2
Nachteile fallen mir keine ein. Du hättest den Vorteil, dass dann beide solidarisch bzw. gesamtschuldnerisch haften, sollte es zu Mietrückständen kommen. Die Nachteile wären meiner Einschätzung nach eher zwischen den Lebensgefährten, weil die das untereinander zu vereinbaren hätten, wie im Falle einer Trennung vorgegangen werden würde. Zum Beispiel könnte es zu einem Problem für die beiden werden, wenn der eine von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, während der andere bleiben möchte. Aber auch das würde Dich dann nicht betreffen, weil die beiden sich dann schon einig werden müssten. Daher wäre eher von der Mieterseite einfacher, wenn nur ein Name im Mietvertrag steht.

Aufgrund der Ausführungen würde ich meinen, dass es für Dich ein Vorteil sein sollte, wenn quasi als "Backup" die gesamte Lebensgemeinschaft aufgenommen werden würde. Die Wahrscheinlichkeit wäre höher, dass der Vertrag aufrecht bliebe und man könnte etwaige Forderungen gegenüber beiden geltend machen. Sollte jemand nicht mehr wollen, kann er im Einvernehmen mit Dir einfach aus dem Vertrag rausgenommen werden.
Für Dich ist nur wichtig zu wissen, dass sich in der Wohnung zwei erwachsene Personen aufhalten. Das lassen nämlich nicht alle Vermieter zu bzw. würde dann die Untermiete untersagt werden.