Schlüsselverlust Mieter
Verfasst: 02.01.2021, 20:37
Guten Abend (und frohes Neues),
es geht um folgenden Sachverhalt:
Mieter xy verliert einen seiner Hauschlüssel beim Joggen im Wald (rund 200km entfernt von der Wohnung aufgrund eines entstandenen Lochs in der Laufhose), sagt dies regelkonform dem Vermieter und bekommt als Antwort das dieser die Schlösser austauschen lässt da die Gefahr zu groß sei jemand könnte in die Wohnung und das Wohnhaus (Keller und Fahrradraum) generell einsteigen.
Im Mietvertrag findet sich dazu ebenfalls eine Passage in der steht der Mieter hat bei Verlust eines Schlüssels die kosten zu tragen für einen generellen Schlossaustausch.
xy hat aber bereits im Netz gelesen das so eine generelle Klausel unwirksam ist (wie auch weitere Passagen des Mietvertrages, so zb. die Inkludierung der Instandhaltungsrücklagen in den Betriebskosten).
Wie ist nun der Stand in diesem Fall? Es ist doch absolut unwahrscheinlich das jemand einen einfachen Schlüssel ohne irgendwelche Zusätze 200km entfernt findet, und sich damit durch sämtliche Wohnungen Österreichs probiert?
Mieter xy sieht natürlich überhaupt nicht ein dafür die Kosten in Höhe von über Tausend Euro übernehmen zu müssen, schließlich ist der Schlüssel nicht fahrlässig verloren worden an einem Ort der Null Rückschlüsse ziehen lässt auf die eigentliche Herkunft.
Danke und Liebe Grüße
es geht um folgenden Sachverhalt:
Mieter xy verliert einen seiner Hauschlüssel beim Joggen im Wald (rund 200km entfernt von der Wohnung aufgrund eines entstandenen Lochs in der Laufhose), sagt dies regelkonform dem Vermieter und bekommt als Antwort das dieser die Schlösser austauschen lässt da die Gefahr zu groß sei jemand könnte in die Wohnung und das Wohnhaus (Keller und Fahrradraum) generell einsteigen.
Im Mietvertrag findet sich dazu ebenfalls eine Passage in der steht der Mieter hat bei Verlust eines Schlüssels die kosten zu tragen für einen generellen Schlossaustausch.
xy hat aber bereits im Netz gelesen das so eine generelle Klausel unwirksam ist (wie auch weitere Passagen des Mietvertrages, so zb. die Inkludierung der Instandhaltungsrücklagen in den Betriebskosten).
Wie ist nun der Stand in diesem Fall? Es ist doch absolut unwahrscheinlich das jemand einen einfachen Schlüssel ohne irgendwelche Zusätze 200km entfernt findet, und sich damit durch sämtliche Wohnungen Österreichs probiert?
Mieter xy sieht natürlich überhaupt nicht ein dafür die Kosten in Höhe von über Tausend Euro übernehmen zu müssen, schließlich ist der Schlüssel nicht fahrlässig verloren worden an einem Ort der Null Rückschlüsse ziehen lässt auf die eigentliche Herkunft.
Danke und Liebe Grüße