Schlüsselverlust Mieter

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plump
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Schlüsselverlust Mieter

Beitrag von plump » 02.01.2021, 20:37

Guten Abend (und frohes Neues),

es geht um folgenden Sachverhalt:
Mieter xy verliert einen seiner Hauschlüssel beim Joggen im Wald (rund 200km entfernt von der Wohnung aufgrund eines entstandenen Lochs in der Laufhose), sagt dies regelkonform dem Vermieter und bekommt als Antwort das dieser die Schlösser austauschen lässt da die Gefahr zu groß sei jemand könnte in die Wohnung und das Wohnhaus (Keller und Fahrradraum) generell einsteigen.
Im Mietvertrag findet sich dazu ebenfalls eine Passage in der steht der Mieter hat bei Verlust eines Schlüssels die kosten zu tragen für einen generellen Schlossaustausch.

xy hat aber bereits im Netz gelesen das so eine generelle Klausel unwirksam ist (wie auch weitere Passagen des Mietvertrages, so zb. die Inkludierung der Instandhaltungsrücklagen in den Betriebskosten).

Wie ist nun der Stand in diesem Fall? Es ist doch absolut unwahrscheinlich das jemand einen einfachen Schlüssel ohne irgendwelche Zusätze 200km entfernt findet, und sich damit durch sämtliche Wohnungen Österreichs probiert?
Mieter xy sieht natürlich überhaupt nicht ein dafür die Kosten in Höhe von über Tausend Euro übernehmen zu müssen, schließlich ist der Schlüssel nicht fahrlässig verloren worden an einem Ort der Null Rückschlüsse ziehen lässt auf die eigentliche Herkunft.

Danke und Liebe Grüße



alles2
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Re: Schlüsselverlust Mieter

Beitrag von alles2 » 02.01.2021, 23:21

Ich vermute, dass da was falsch verstanden wurde. So eine pauschale und gängige Mietvertragsklausel wäre evtl. erst dann unwirksam, wenn der Schlüssel gestohlen worden wäre und der Vermieter dem Mieter die Kosten aufgebürdet hätte. Das sehr wohl fahrlässige Verschulden befreit den Jogger allerdings nicht von einem durchsetzbaren Schadensersatz. Natürlich kann der Mieter aufgrund dieses Wissens dem Vermieter einen Bären aufbinden, indem er nun behauptet, dass der Schlüssel gestohlen wurde. Ohne eine entsprechende Anzeige muss das der Vermieter auch nicht glauben.

Für mich wäre es zwar auch lebensfremd, dass in 200 km Entfernung jemand in die Wohnung eindringen könnte, weil die Sicherungsnummer eines Schlüssels keine Rückverfolgung auf die Türadresse zulässt, aber ein Richter könnte es anders sehen, wenn der Mieter nicht zahlen möchte und er sich auf einen Zivilrechtsstreit mit dem Vermieter einlässt. Eigentlich keine so gute Idee, wobei es auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen könnte, die sich nicht immer auf andere Fälle übertragen lässt. Bessere Karten, für den Schaden nicht aufkommen zu müssen, könnte man haben, wenn der Nachweis dafür geliefert werden könnte, dass keine Missbrauchsgefahr in Form eines Einbruchdiebstahls besteht und der Schlüssel wirklich so weit entfernt abhanden gekommen ist, und das nicht einfach so dahergesagt ist.
Mir ist zumindest keine Entscheidung bekannt, bei der festgesetzt wurde, im welchem Umkreis nicht zu befürchten wäre, dass jemand in eine Liegenschaft eindringen könnte. Hingegen heißt es, dass der Mieter aus dem Schneider sein könnten, wenn der Schlüssel in einem Fluss verloren gegangen wäre. Trotz des fahrlässigen Verschuldens sollte es zu wenig Argument für den Schlosstausches, außer der Vermieter kommt für die entstandenen Kosten selbst auf. Das sollte freilich dann auch glaubhaft gemacht werden können. Im Winter bspw. eher unrealistisch.

Ich weiß jetzt nicht, wie konkret die Umsetzung des Schlosswechsels fortgeschritten ist. Aber das Fundamt des Verlustortes sollte bemüht werden. Vielleicht fände sich so ein glückliches Ende.
Der Mieter könnte auch mit der privaten Haftpflichtversicherung klären, ob eine etwaige Schlüsselversicherung in der Polizze enthalten wäre. Dazu braucht es aber gerne mal den erbrachten Nachweis über den Verlust im Ausland und dass keine Missbrauchsgefahr besteht. Gerade bei teuren Generalschlüsseln oder jene einer Schließanlage kann das Sinn machen, da man beim Schaden dann gerne Mal eine weitere Null dranhängen kann.

Über die Höhe der Kosten möchte ich vorerst auf folgenden Thread verweisen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=6949
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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