Ist das ein gültiger MV in AT???

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maggi.birk
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Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von maggi.birk » 21.12.2020, 21:46

Servus,

mein Vermieter hat mir für eine reguläre Mietwohnung im Zillertal den Mietvertrag (siehe Anhang) gegeben. Ab 1.01.2021 verlängert er sich dann jeweils um 1 Jahr. Die Wohnung ist keine Ferienwohnung, sondern der Erstwohnsitz ist erforderlich.

Meines Wissens nach, kann ein MV nicht unter 3 Jahren von Vermieterseite beschränkt werden.

Was sagt ihr dazu? Ist der MV so gültig? Oder ungültig? Oder automatisch für 3 Jahre gültig wenn er so geschrieben ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Maggi
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alles2
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von alles2 » 21.12.2020, 22:32

Mit den 3 Jahren berufst Du Dich auf das Mietrechtsgesetz. Aber wer weiß, vielleicht fällt das Mietverhältnis außerhalb des MRG, weshalb der Vertrag frei kündbar wäre. Das muss nicht nur auf Ferienwohnungen, sondern kann auch auf Ein- oder Zweifamilienhäuser, ein Heimplatz oder eine Dienstwohnung zutreffen. Mehr dazu findest Du hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16539

Sollte es weiterhin Ungereimtheiten geben, kannst Du den Vermieter fragen, warum kein 3 Jahre befristeter MV möglich ist, da es Dir genehm wäre und Du Dich nur so auf die Längerfristigkeit einstellen könntest.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

maggi.birk
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von maggi.birk » 22.12.2020, 09:35

Besten Dank für die Antwort.

Es handelt sich um eine "normale" Wohnung in einem Haus mit 5 weiteren Wohnungen, Neubau. Die Anmeldung des Erstwohnsitz ist verpflichtend und es darf von der Gemeinde aus nicht untervermietet werden. Ich gehe daher davon aus, dass es keine Ferienwohnungen sein kann.

Liege ich dann richtig, dass das MRG gilt? Wenn MRG gilt, wär der Vertrag dann automatisch 3 Jahre gültig? Oder wäre der Vertrag gänzlich ungültig?

Vielen lieben Dank für eure Einschätzung,
Maggi

alles2
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von alles2 » 22.12.2020, 13:17

Wenn es so ist, dann ist Deine Frage über die Gültigkeit des MV entsprechend Deiner Vermutung eigentlich ganz klar mit Nein zu beantworten, da das MRG zumindest teilanzuwenden wäre und dies die 3-jährige Vertragsdauer umfasst.

Was bedeutet es für Dich? Du kannst den Vertrag unterschreiben, aber hinsichtlich der Fristen und Kündigungen kann er sich nicht inhaltlich auf den Vertrag berufen. Du kannst zwar entsprechend des MRG nach einem Jahr das Mietverhältnis unter Einhaltung der zusätzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten auflösen. Der Vermieter kann das jedoch selbst vor Gericht nicht vor Ablauf der 3 Jahren, sofern Du brav die Miete bezahlst oder sonst keine Schäden verursachst.
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SK
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von SK » 22.12.2020, 19:18

alles2 hat geschrieben:
22.12.2020, 13:17
Der Vermieter kann das jedoch selbst vor Gericht nicht vor Ablauf der 3 Jahren, sofern Du brav die Miete bezahlst oder sonst keine Schäden verursachst.
Und leider wieder eine unrichtige Auskunft. Eine unzulässige Befristung führt dazu, dass die Befristung nicht durchsetzbar ist, sprich der Vermieter kann ohne wichtigen Grund überhaupt nicht, auch nicht nach 3 Jahren kündigen, siehe § 29 Abs. 3 lit a MRG.

Der Mietvertrag ist gültig, lediglich die Befristung ist ungültig. Die Kündigungsmöglichkeit des Mieters hat alles2 schon richtig beschrieben.

alles2
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von alles2 » 22.12.2020, 19:45

Jaja, und Du bist dafür bekannt, dass Du mich falsch verstehen willst. Mach doch mal die Augen auf! Ich habe von den ersten drei Jahren geredet und mich nicht zu der Zeit danach geäußert. Dem Fragesteller geht es um die Zeit von drei Jahren und da wollte ich ihm (eigentlich sie?) defacto die Sicherheit geben, dass er in dieser Zeit die Wohnung unter normalen Umständen bewohnen kann. Was danach ist, muss man sich eben anschauen, weshalb ich mich da nicht festlegen wollte!

Und warum ist das so? Weil ich heute wegen dieser Sache extra den Mietrechtsexperten der AK angerufen habe und ihm zum Schluss die Frage gestellt habe, was denn passieren würde, wenn der Mieter diesen vermeintlich ungültigen Vertrag trotzdem unterschreiben würde. Weiter als dass die ersten drei Jahre gesichert wären und der Vermieter auch vor Gericht daran nichts ändern könne, wollte er sich nicht aus dem Fenster lehnen. Für ihn ist es unerklärlich, warum man trotz 6er Wohnungen als Neubau nicht in der Lage ist, einen ordentlichen Vertrag aufzusetzen, bzw. er weiß nicht, was dahintersteckt und ob es gewisse mündliche Vereinbarungen gab. Er hat mir noch andere Kriterien erklärt, die ich mir aber nicht alle gemerkt habe.
Aber darauf wäre ich erst eingegangen, wenn der Fragesteller dahingehend nachgehakt hätte! Mir ging es hier nur um die ersten drei Jahre, weil es der im Erstbeitrag erwähnt wurde! Und das mit der Unterzeichnung ist nur als meine Zusatzfrage an die AK zu verstehen, weil ich weitergedacht hatte und die nicht vom Fragesteller kam. Dann braucht man sich nicht gleich so abfällig äußern und sich hier nur zu Wort melden, sobald man etwas gegen meine Äußerungen einzuwenden hat. Es wäre toll, wenn sich auch andere konstruktiv einbringen könnte, damit ich entlastet werde. Immer nur Kritik absondern ist kontraproduktiv und belastet eher. Und für jene "alles2"-Verfechter: Man kann es erkennen, wenn sich jemand von den Mitgliedern einloggt und sich trotzdem nicht offenen Fragen widmen! Das nehme ich gewissen Herrschaften schon übel und habe ich immer wieder angedeutet.

So, nun erkläre mir bitte, wo die unrichtige Auskunft liegt. Jedes Mal, wenn ich danach frage, kommt von Dir dahingehend nichts mehr zurück! Noch einmal, ich habe nirgends geschrieben, dass man danach gekündigt werden kann, weil wir die Hintergründe nicht geben. So gut wie fix ist hingegen, dass auf die 3 Jahre bestanden werden kann.
Wenn Du das anders siehst, ist es Dir unbenommen, aber das geht auch ohne falsche Behauptungen. Du könntest Dich hingegen darin üben, sich vorsichtig auszudrücken, so wie es der Mietrechtsexperte und ich es tue!
Daher konkret gefragt:
Was ist daran nicht richtig, dass der Vermieter den Mieter in den ersten drei Jahre nicht kündigen kann?
Was danach ist, interessiert mich nicht, weil ich weder behauptet habe, dass man da sehr wohl gekündigt werden kann, noch dass das nicht geht. Die Antwort kann ich mir denken...nämlich keine!

Nachtrag:
Den zweiten Absatz von "SK" hatte ich ursprünglich nicht wahrgenommen. Eventuell wurden dieser während des Verfassens meines Posting nachgereicht, wobei ich mich da täuschen kann. Daher zur Klarstellung, dass ich mich nur zu seinem ersten Absatz geäußert habe.
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SK
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von SK » 22.12.2020, 20:26

Wenn man schreibt, dass der Vermieter in den ersten 3 Jahren nicht kündigen kann, bedeutet dies dass er nach 3 Jahren kündigen könne und dies ist schlicht und einfach falsch. Die Befristung ist undurchsetzbar, auch nach 3 Jahren.

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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von alles2 » 22.12.2020, 20:58

Deine Schlussfolgerung mag berechtigt sein, beantwortet aber nicht meine Frage! Wenn es Einwände gibt, hätte man zumindest nachfragen oder eben etwas in wertfreier Form ergänzend anmerken können. Was diverse Worte für Dich bedeuten, muss es nicht auch für den Verfasser bedeutet haben. Für mich hat es bedeutet, dass die Wohnung 3 Jahre sicher wäre. Eine Zeit, die sich die Person zumindest erwartet und die der MRG als konkrete Zahl zumindest hergibt.

Also noch einmal:
Du hast ein Satz von mir zitiert und geschrieben, dass es sich um eine falsche Auskunft handelt. So, was ist an dem Satz inhaltlich falsch?
Weißt Du was, wenn es von Deiner Seite Ergänzungen gibt, dann bitte nur her damit. Aber nicht so wie Du es gemacht hast. Schon gar nicht einen Fehler detektieren, wo gar keiner ist. Du hättest ganz unaufgeregt den ersten Satz weglassen können und alles wäre gut. Wir diskutieren eigentlich über eine Anmerkung, wonach niemand gefragt hatte.

Wie auch immer, die Fragen des Betroffenen wurde unmissverständlich und zustimmend beantwortet. Damit darf es auch mal gut sein!
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SK
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von SK » 23.12.2020, 10:42

Nochmals: die Wohnung ist nicht für 3 Jahre sicher, sondern liegt auf ewig ein unbefristeter Mietvertrag vor. Und das MRG gibt die 3 Jahre nicht her, sondern die Aussage, dass die Befristung nicht durchsetzbar ist.

Das Lesen des Gesetzes erleichtert die Rechtsfindung. Man braucht keine telefonischen Auskünfte, sondern nur ins Gesetz schauen.

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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von alles2 » 23.12.2020, 11:29

Ich merke schon, Du willst oder kannst mich nicht verstehen. Auch wenn ich versuche es zu umschreiben, damit es vielleicht doch verstanden wird, führt es zu nichts. Warum was wie gesagt wurde, habe ich bereits umfassend erläutert. Der potentielle Mieter erwartet sich ein zumindest 3 Jahre gültiger Vertrag. Den bekommt er damit auch. Mehr wollte ich dazu nicht sagen! Und nur weil meine Worte nicht nach Deinen Vorstellungen ausgefallen sind, ist es noch lange keine Grund zur Schäbigkeit.

Meine Frage ist aber noch immer nicht beantwortet. Hier Dein bemühter Zitat:
Der Vermieter kann das jedoch selbst vor Gericht nicht vor Ablauf der 3 Jahren, sofern Du brav die Miete bezahlst oder sonst keine Schäden verursachst.
Wenn es einen unbefristeten Mietvertrag gibt, dann kann der Mieter dort sicher 3 Jahre wohnen. Ist das richtig oder nicht?
Du brauchst den Satz nicht nur auf die Zahl 3 beziehen. Von mir aus ersetze es durch 2 oder 4. Oder auf verständlich gefragt: Hat der Mieter Anspruch darauf, die Wohnung bei einem unbefristeten Mietvertrag 2, 3 oder 4 Jahre zu bewohnen?

Mir ging es bei dem Anruf nicht in erster Linie darum, ob es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, sondern ob der Mietvertrag gültig ist. Die Antwort war für mich aufgrund der ersten Ausführungen klar. Aber weil ich die Rahmenbedinungen nicht kenne, wollte ich mich nicht gleich festlegen. Um mir eine zweite Meinung einzuholen, habe ich das eben auch mit der AK besprochen, da dieser über mehr Erfahrung verfügt, wie so ein dilettantisch anmutender Vertrag sein kann oder was dahinterstecken könnte. Die Frage, was passiert, wenn man den Vertrag trotzdem unterschreibt, kam nur von mir und hätte ich nicht beantworten können. Daher habe ich die Antwort der AK wiedergegeben. Ist aber nebensächlich, weil es hier nicht darum geht. Es könnte ohnehin ein schwieriges Verhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien werden, wenn man sich als Mieter auf ein unbefristetes Mietvertrag beruft, wenn der Vermieter dies nicht möchte. Keine Ahnung, ob man sich da wohlfühlen würde, wenn man stets einen großen Bogen um den Vermieter machen möchte. Quasi wenn man in einer Wohnung lebt, wo ihn der Vermieter vielleicht irgendwann eigentlich nicht drin haben möchte.
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DorisMihokovic
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von DorisMihokovic » 24.12.2020, 16:11

Der MV ist gültig, die Befristung hingegen nicht. Mindestvertragsdauer ist 3 Jahre. Wird für eine kürzere Zeit abgeschlossen - außer bei Mietobjekten, die nicht dem MRG und auch nicht dem Teilanwendungsbereich unterliegen (Wohnung in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen, Einfamilienhaus, Ferienwohnung ...) gilt der Mietvertrag automatisch für unbegrenzte Zeit.

DorisMihokovic
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Re: Ist das ein gültiger MV in AT???

Beitrag von DorisMihokovic » 24.12.2020, 16:17

Indem durch die falsche Befristung ein unbefristetes Mietverhältnis entstanden ist, sind die 3 Jahre jedenfalls irrelevant. Es gelten alle Bestimmungen für ein unbefristetes Mietverhältnis und zwar vom 1. Tag an.

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