Mietvertrag nach 40 Jahren
Verfasst: 17.12.2020, 13:40
Liebe Alle,
ich habe folgende Frage:
Ich wohne seit 40 Jahren in einer Dienstwohnung, wobei im Dienstvertrag nie vermerkt wurde, dass ich für die Dienstwohnung zahlen muss. Mir wurden vom Gehalt immer € 1,00 abgezogen.
Nun bin ich in Pension und mir wurde ein Mietvertrag mit einer Mietkostenvorschreibung (1/3 meines Pensionsgehaltes) vorgelegt. Anmerken muss ich, dass ich die Wohnung immer selbst instand gehalten habe, alle Reparaturen etc wurden ohne Hausverwaltung durchgeführt.
Einen Mietvertrag gab es bisher nicht.
Kurzum: Muss ich den mir vorgelegten Mietvertrag nun unterzeichnen? Welche Rechte und Pflichten habe ich als "Dauerbewohner ohne Mietvertrag"?
ich habe folgende Frage:
Ich wohne seit 40 Jahren in einer Dienstwohnung, wobei im Dienstvertrag nie vermerkt wurde, dass ich für die Dienstwohnung zahlen muss. Mir wurden vom Gehalt immer € 1,00 abgezogen.
Nun bin ich in Pension und mir wurde ein Mietvertrag mit einer Mietkostenvorschreibung (1/3 meines Pensionsgehaltes) vorgelegt. Anmerken muss ich, dass ich die Wohnung immer selbst instand gehalten habe, alle Reparaturen etc wurden ohne Hausverwaltung durchgeführt.
Einen Mietvertrag gab es bisher nicht.
Kurzum: Muss ich den mir vorgelegten Mietvertrag nun unterzeichnen? Welche Rechte und Pflichten habe ich als "Dauerbewohner ohne Mietvertrag"?