Ablöse einer Mietkaufwohnung

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johnfi
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Ablöse einer Mietkaufwohnung

Beitrag von johnfi » 06.12.2020, 20:15

Hallo!

Vor 2 Jahren habe ich eine Ablöse von 9.000 € für Gegenstände in einer Mietkaufwohnung von der neuen Mieterin bekommen. Es gab einen Kaufvertrag. Darin ist unter anderem eine nur 1 Jahr alte Küche und vieles mehr.
Jetzt fordert diese Mieterin über die Hälfte dieser Ablöse, 5.500 € zurück. Und soweit ich mich jetzt informiert habe, ist dies gesetzlich gedeckt.
Außer von der Küche, habe ich keine Rechnungen mehr. Für die Küche wird ein Zeitwert von gerade mal 1500 veranschlagt. Ich habe dafür über 5.000 gezahlt und sie war 1 Jahr alt. Da ich nie kochte (wirklich kein einziges mal aufgrund meiner Behinderung), war sie komplett neu. Also der echte Zeitwert alleine wäre über 4.000 € soweit ich rechnete. Ich finde es daher schon sehr suspekt, dass hier ein dermaßen niederer Zeitwert von ihrer Anwältin angesetzt wird.
Dass ich sie als Mieterin vorschlug, da ich sehr großes Mitgefühl hatte wegen ihrer Kinder, tut wohl leider nichts zur Sache. Der Kaufvertrag wohl ebenso wenig.
Die Anwältin, die mir ein erstes nicht-gerichtliches Schreiben mit der Forderung auf Rückzahlung schickte, ist eine Verwandte dieser neuen Mieterin. Diese Anwältin hat auch die Ablöse damals gezahlt und sogar mir direkt überwiesen. Soweit ich weiß, hat es die Mieterin bei ihr ausgeliehen oder so ähnlich. Genaues weiß ich natürlich nicht.
Da die Anwältin eine Verwandte ist, werden sie wohl einfach jedes Mittel nutzen, da es für sie ohnehin "kostenlos" ist. Ich finde meine damalige Ablöse voll legitim, aber ich weiß auch, dass es letztlich nur ein Sachverständiger entscheiden kann.
Zusätzlich kommt hinzu, dass diese Mieterin auch bereits wieder ausgezogen ist und die Gegenstände wohl nicht mehr besichtigt werden können. Fotos habe ich davon jedoch.

Ich habe jedoch sehr große Befürchtung, dass ich mich hier auf einen Rechtsstreit einlasse, wo ich am Ende der Zahler sämtlicher Gerichtskosten und Sachverständiger bin. Denn auch wenn ich "nur" 100 € zurückzahlen müsste, wäre sie im recht und ich müsste sämtliche Kosten tragen? Natürlich werde ich mich morgen sofort bei meinem Rechtsschutz informieren.

Ich habe jedoch auch die Befürchtung, dass der Sachverständige mehr für die Mieterin entscheiden wird. Ich finde diese Opferrolle des Gesetzes sehr lückenhaft und falsch (Rückforderung sollte zum Zeitpunkt der Übernahme nur möglich sein), aber es ist nunmal wie es ist.

Weiters Frage ich mich, ob es eine Befangenheit der Anwältin gibt in dieser Sache und ob dies auch legitim ist, dass sie meine Mieterin überhaupt vertritt. Darum auch wohl diese derart haarsträubende große Forderung, nach dem Motto "versuchen wir es mal".

Vor 2 Wochen hat mit die Mieterin plötzlich per Facebook geschrieben und gefragt wie es mir geht. Mir kam es sehr eigenartig vor. Ich weiß nicht warum sie das gemacht hat. Genau an diesem Tag ist das Datum des Briefs von der Forderung.

Ich habe sehr große Sorgen, auf hohen Gerichtskosten sitzen zu bleiben, wenn ich mich versuche zu wehren. Ich fühle mich wirklich machtlos, da wohl gesetzlich sie das "Opfer" ist. Wie gesagt was ist wenn ich "nur" 100 € Rückzahlung habe, sie damit "recht" hat und ich alle sonstige Kosten mittragen muss.

Welche Möglichkeiten ergeben sich für mich? Wie hoch können solche Kosten ausfallen?

Vielen Dank!



alles2
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Re: Ablöse einer Mietkaufwohnung

Beitrag von alles2 » 06.12.2020, 21:52

Dass ein Anwalt die Interessen des Mandanten wegen Befangenheit nicht vertreten sollte, wäre ein Widerspruch in sich. Selbst ein Angehöriger kann anwaltlicher Beistand sein. Kritisch hinsichtlich der vollen Unvoreingenommenheit dürfte es für den eher unwahrscheinlichen Fall sein, wenn der Anwalt die Gegenseite in einem anderen Verfahren vertritt oder vielleicht doch mal vertreten hat.

Solange Du Dir nichts vorzuwerfen hast, so wie es Deinen Zeilen zu entnehmen ist, und sich der neue Abnehmer damit vertraglich einverstanden erklärt hatte, kann ich mir schwer vorstellen, dass man da noch was ausrichten kann. Ich habe kürzlich auch ein gebrauchtes "Elektroschrott" um besseres Geld verkauft, als ich es vor zwei Jahren um den Neupreis erworben hatte. Nachdem es nicht mehr produziert wurde, war das Interesse dementsprechend groß. Auch da kann mir niemand was anhaben.

Keine Ahnung, was Dir die Anwältin konkret vorwirft oder mit welchen schlauen Sprüchen sie Dich schriftlich attackiert. Aber solange die neue Mieterin nicht schwach an Verstand war oder ein anderer Schmarren, was die Anwältin vorbringen könnte, und Du ihre Unbeholfenheit oder gar Notlage nicht bewusst ausgenutzt hast, ist nicht einmal das mit dem Zeitwert ein Thema. Bei uns werden sogar Liegenschaften teilweise um das Doppelte verkauft, als es der aktuelle Grundstückspreis hergeben würde. Beim Käufermarkt bestimmt eben die Nachfrage das Angebot.

Wenn auch beim Rechtsschutz nichts anderes herauskommt, als dass es sich um Dampfplauderei handeln könnte, würde ich (evtl. über den Rechtsschutzanwalt) der Anwältin sofort schreiben, dass sie sich von weiteren Schreiben distanzieren, da sonst weitere Schritte unternommen werden würden. Sie würde so erkennen, dass von Dir zumindest über diesen Weg nichts zu holen wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

lexlegis
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Re: Ablöse einer Mietkaufwohnung

Beitrag von lexlegis » 07.12.2020, 10:17

Auf was stützt sich die Anwätin? Vielleicht können Sie das Schreiben hier unter Schwärzung der persönlichen Daten, einfügen?

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