Seite 1 von 1

MRG - Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarfskündigung vor Ablauf des 1. Jahres

Verfasst: 27.11.2020, 22:27
von Vera_Fa
Guten Abend,

Ich vermiete aktuelle eine Altbauwohnung nach MRG, der Mietvertrag ist auf 5 Jahre befristet. Ein Kündigungsausschluss für die Mieter für 1 Jahr (zzgl 3 Monate Kündigungsfrist) wurde ebenfalls vereinbart. Beginn der Vermietung: Juli 2020, also das erste Jah läuft noch.
Nun meine Frage: Kann ich bereits vor Ablauf des ersten Jahres wegen Eigenbedarf kündigen, oder gilt der für die Mieter vereinbarte Kündigungsausschluss für das 1. Jahr auch für mich als Vermieterin?

Bin um Hinweise und Auskunft dankbar.

Re: MRG - Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarfskündigung vor Ablauf des 1. Jahres

Verfasst: 27.11.2020, 23:00
von lexlegis
So einfach aus einer Laune heraus können Sie den Mietvertrag jetzt vor Verlauf der Zeit nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Eigenbedarf heißt: Sie müssen ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen können und diese Ansicht muss vom Gericht auch geteilt werden. Zusätzlich gilt eventuell auch die Interessenabwägung des Par 30 (2) 8 MRG. Das bedeutet Ihnen als Vermieter müsste aus der Aufrechterhaltung des Mietvertrages ein unverhältnismäßig größerer Nachteil entstehen als dem Mieter aus der Kündigung. Das müssen Sie beweisen.

Sie können als Vermieter vor Verlauf der Zeit also grundsätzlich nicht kündigen. Z 8 wird sehr restriktiv gehandhabt (zum Glück)..

Und da ist es auch vollkommen egal, was unter "Eigenbedarf" im Vertrag vereinbart wurde. Das MRG ist ein Schutzgesetz für den Mieter und dessen Normen verdrängen sämtliche vertragliche Bestimmungen, die dem Mieter zum Nachteil gereichen.

Re: MRG - Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarfskündigung vor Ablauf des 1. Jahres

Verfasst: 28.11.2020, 09:41
von Vera_Fa
Danke für die Antwort.
Mir ist bewusst, dass ich das nicht "aus einer Laune" herausmachen kann. Eine Trennung/ das Scheitern einer Beziehung und damit der Bedarf nach Wohnraum sollte meinem Verständnis nach Eigenbedarf begründen lassen. Gibt es dazu eventuell Judikatur bzgl. Eigenbedarfskündigung aufgrund von Trennung vom Lebenspartner und demnach Bedarf einer neuen Bleibe?

BG

Re: MRG - Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarfskündigung vor Ablauf des 1. Jahres

Verfasst: 28.11.2020, 10:08
von DorisMihokovic
Befristete Mietverträge können vom Vermieter überhaupt nicht vorzeitig wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Der Kündigungsverzicht für 1 Jahr plus 3 Monate für den Mieter hätten Sue nicht ausdrücklich in den Vertrag schreiben müssen, denn der ist ohnehin im Gesetz geregelt.

Re: MRG - Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarfskündigung vor Ablauf des 1. Jahres

Verfasst: 28.11.2020, 19:34
von alles2
Dein erster Satz deckt sich nicht unbedingt mit der Aussage vom ersten Antwortgeber. Wieso schließt Du aus, dass § 30 Abs.2 Z.8 MRG grundsätzlich zur Anwendung kommen könnte?

Re: MRG - Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarfskündigung vor Ablauf des 1. Jahres

Verfasst: 30.11.2020, 20:42
von SK
Wann erfolgte der Erwerb der Wohnung?

Eigenbedarfskündigung nach Z.8 kann in den ersten 10 Jahren nach Erwerb nicht geltend gemacht werden.

Sollte der Erwerb weniger als 10 Jahre zurückliegen, können Sie Eigenbedarf nur nach Z.9 geltend machen, dann müssen Sie dem Mieter jedoch geeigneten Ersatz beschaffen.