Schimmel von Mieterverhalten verursacht

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Alberta
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Schimmel von Mieterverhalten verursacht

Beitrag von Alberta » 27.11.2020, 18:14

Hallo!
Ich vermiete meine Wohnung nach ABGB (MRG kommt nicht zur Anwendung)
Nach nur 2 Monaten mit meinen neuen Mietern tritt folgendes Problem auf: Die Mieter lüften nicht bzw falsch (kippen) drehen die Heiznung immer kopmlett ab, wenn sie das Haus verlassen, hängen Wäsche zum Trocken auf, die Luftfeuchtigkeit liegt bei 55%.
Das Haus ist zwar 50 Jahre alt, es gab aber nie ein Schimmelproblem.
Die Mieter streiten ab, falsch/nicht zu lüften - aber ich sehe ja, dass die Fenster stundenlang gekippt sind.
Sie sagen, sie haben keine Zeit zum Stoßlüften oder Entfernen des Kondenswassers an den Fenstern.
Stattdessen verlangen sie von mir die Behandlung der Wände mit einem sehr teuren Mittel u die Bezahung eines Entfeuchters samt Stromkosten.
Aber ich sehe auch, dass die Heizung falsch eingestellt wird (das sieht man im Keller an der Thermesteuerung) - zu einem telefonisch konsultierten Fachmann sagen sie, die Heizung geht nicht und es wird nicht wärmer als 21 Grad (zu mir sagen sie, es ist ihnen zu heiß wegen der Sonne).
Kurz gefasst: Wie kann ich beweisen, dass eine nachteilige Behandlung des Mietgegenstands vorliegt?
Einem Gutachter können sie ja bzgl Heizen/Lüften das Blaume vom Himmel vorlügen....
Hat hier jemand damit Erfahrung?

Würde das - gemeinsam mit dauernden anderen Verstößen - wie zu spät gezahlter Miete für eine Kündigung reichen?



alles2
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Re: Schimmel von Mieterverhalten verursacht

Beitrag von alles2 » 28.11.2020, 03:56

Die unsachgemäße Nutzung der Wohnung müsste man schon irgendwie belegen können, damit es vor Gericht durchgehen könnte. Wenn die Mieter mit einer Mietzinsreduzierung anfangen, könntest Du auf Nachzahlung klagen. Bei Mietverträgen, die nur dem ABGB unterliegen, gibt es kein Kündigungsschutz für den Mieter.
Lässt Du die Verstöße stets durchgehen, ist es Deine Sache. Duldest Du es nicht mehr, solltest Du beim nächsten Mal anfangen zu mahnen, als dass sonst wegen Vertragsverletzungen die Kündigung vollzogen werden würde.
Zuletzt geändert von alles2 am 29.11.2020, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Alberta
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Re: Schimmel von Mieterverhalten verursacht

Beitrag von Alberta » 28.11.2020, 18:34

das "irgendwie belegen" war ja meine Frage - Wie?????
Ich kann ja leider nicht in die Wohnung gehen und über Tage Luftfeuchtigkeit/Temperatur/Lüftungserhalten/Heizungseinstellungen dokumentieren, das kann ja auch kein Gutachter...
Ich könnte höchsten die gekippten Fenster täglich fotographieren u die Heizungssteuerung im Keller...
Vermutlich hilft es nur, wenn ein Gutachter feststellt, dass keine Baumängel schuld sind...?
LG

alles2
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Re: Schimmel von Mieterverhalten verursacht

Beitrag von alles2 » 28.11.2020, 19:48

Ich bin ja auch nicht dazu da, um die Beantwortung sämtlicher Fragen nachzukommen oder das wiederzugeben, was Du bereits in Aussicht gestellt hast. Die Örtlichkeit kenne ich nicht, um beurteilen zu können, welche Methoden sonst noch anwendbar wären. Du hast ja eh schon einiges im Blick und hast die jeweilige Abwägung vorgenommen. Mehr wie das von Dir schon genannte zu dokumentierte (Heiz- und) Lüftungsverhalten kann ich nicht sagen, da dem Gericht bei der Einschätzung über die Mitverantwortung des Mieters auch nicht viel mehr interessiert. Und weil der Nachweis oft nicht im ausreichendem Ausmaß geliefert werden kann, wird gerne mal der Ausführung des Mieters Folge geleistet, wonach Baumängel vorliegen sollen. Durch eine thermografische Messung von einem Sachverständigen könnte man das widerlegen, was das Gericht dann eigentlich zur Kenntnis nehmen sollte, aber das war Dir laut Startthread schon klar. Da kann der Mieter behaupten was er will, außer er veranlasst vielleicht erfolgreich ein Gegengutachten und/oder das Gericht gibt selbst so ein Gutachten in Auftrag, das sich mit dem/den Inhalt(en) der/s vorher veranlassten Gutachten beschäftigen würde. Kann sich alles zu einem irrsinnigen Rechtsstreit entwickeln, wovon nach Möglichkeit abzuraten wäre. Leichter wäre es gewesen, wenn man zur Bekräftigung von § 1297 ABGB vertraglich ein bestimmtes Lüftungsverhalten ("Die Mieter lüften nicht bzw. falsch") oder sogar Wohnverhalten ("drehen die Heizung immer komplett ab, wenn sie das Haus verlassen, hängen Wäsche zum Trocken auf") festgehalten hätte, damit man bei Schimmelbildung den Mieter in die Pflicht hätte nehmen können.

Wollte vielmehr darauf hinweisen, dass es vor Gericht unheimlich schwer werden könnte, da etwas zu erwirken. Auch andere haben zu kostspieligen Vorgehensweisen gegriffen, ohne dass es gefruchtet hatte. Mehr als sensibilisieren wollte ich daher nicht und habe eine Alternative geliefert, wie man dem Mieter sonst noch beikommen könnte.

Aber wer weiß, sollte doch mal das Gericht hinzugezogen werden, könnte man die früheren Mieter als Zeugen bemühen, die belegen würden, dass sie nie Probleme mit Schimmelbefall hatten.
Zuletzt geändert von alles2 am 29.11.2020, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Alberta
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Re: Schimmel von Mieterverhalten verursacht

Beitrag von Alberta » 29.11.2020, 12:36

Danke sehr für die ausführliche Antwort!
Auch wenn mir davon jetzt Angst u bang wird.
Denn Vormieter als Zeugen gibts nicht (meine verstorbene Mutter war einzige Bewohnerin), vielleicht hilft es ja ein bißchen, dass es in der baugleichen EG-Wohnung null Schimmelproblem gibt.
Insg. jedenfalls keine guten Aussichten.
LG

alles2
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Re: Schimmel von Mieterverhalten verursacht

Beitrag von alles2 » 29.11.2020, 13:02

Das meinte ich damit, dass es schwer ist, irgendwelche für Dich verwertbaren Tipps zu geben, wenn man die Rahmenbedingungen nicht kennt. Eine Wohnung mit einer anderen zu vergleichen, halte ich für genauso nicht zielführend, als wenn man behaupten würde, dass ein Baumangel ausgeschlossen ist, weil sich in den anderen Räumen der betroffenen Wohnung auch kein sichtbarer Schimmel gebildet hat. Gerne entsteht Schimmel durch Wärmebrücken, dessen Auswirkung man bei Vorliegen eines Baumangels nicht gleich am ganzen Gebäude verteilt erkennen muss, sondern es gewisse exponierte Stellen geben kann, auch wenn es nur eine einzige ist.
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SK
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Re: Schimmel von Mieterverhalten verursacht

Beitrag von SK » 30.11.2020, 20:11

Da anscheinend der MV nicht dem MRG unterliegt, würde ich die Kündigung in Betracht ziehen, dazu muss man nach ABGB keine Gründe heranziehen.

Es ist halt fraglich was im MV zur Kündigung vereinbart wurde.

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