Rückzahlung Appartement - wie setze ich korrekt eine Frist?
Verfasst: 27.11.2020, 15:26
Hallo zusammen,
man stelle sich vor, A hat bei B ein Apartement gebucht und hat bereits laut Buchungsbestätigung 100% des Buchungsbetrages an B vor längerer Zeit überwiesen.
Die Reise musste nun aus privaten Gründen storniert werden; laut B´s Stornobedingungen darf B 40% an Stornogebühr einbehalten, demnach müsste B an A 60% zurückerstatten.
B meldet sich allerdings weder schriftlich noch telefonisch auf die schriftliche Stornierung (per Mail; Lesebstätigung liegt vor), Geld wurde nicht zurückerstattet.
Wie formuliert A nun eine weitere Mail mit Fristsetzung zur Rückerstattung des Betrages? Wieviel Zeit müsste A B gewähren zur Rückerstattung?
Hätte der Mailverkehr gültige Relevanz bei einem Anwalt, sofern seitens B nichts passiert und A den Vorgang an einen Anwalt übergeben würde?
Und nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Diese Anfrage hat nichts mit meiner Anfrage vom 30.10. zu tun - der Vermieter darf gerne die Stornogebühren laut seiner Stornobedingungen einbehalten, 40%, aber die andren 60% muss er zurückzahlen, ganz unabhängig von Corona oder was auch immer.
Viele Grüße und danke für alle konstruktiven Feedbacks.
Hutzi
man stelle sich vor, A hat bei B ein Apartement gebucht und hat bereits laut Buchungsbestätigung 100% des Buchungsbetrages an B vor längerer Zeit überwiesen.
Die Reise musste nun aus privaten Gründen storniert werden; laut B´s Stornobedingungen darf B 40% an Stornogebühr einbehalten, demnach müsste B an A 60% zurückerstatten.
B meldet sich allerdings weder schriftlich noch telefonisch auf die schriftliche Stornierung (per Mail; Lesebstätigung liegt vor), Geld wurde nicht zurückerstattet.
Wie formuliert A nun eine weitere Mail mit Fristsetzung zur Rückerstattung des Betrages? Wieviel Zeit müsste A B gewähren zur Rückerstattung?
Hätte der Mailverkehr gültige Relevanz bei einem Anwalt, sofern seitens B nichts passiert und A den Vorgang an einen Anwalt übergeben würde?
Und nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Diese Anfrage hat nichts mit meiner Anfrage vom 30.10. zu tun - der Vermieter darf gerne die Stornogebühren laut seiner Stornobedingungen einbehalten, 40%, aber die andren 60% muss er zurückzahlen, ganz unabhängig von Corona oder was auch immer.
Viele Grüße und danke für alle konstruktiven Feedbacks.
Hutzi