Rückzahlung Appartement - wie setze ich korrekt eine Frist?

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hutzenduddel
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Rückzahlung Appartement - wie setze ich korrekt eine Frist?

Beitrag von hutzenduddel » 27.11.2020, 15:26

Hallo zusammen,

man stelle sich vor, A hat bei B ein Apartement gebucht und hat bereits laut Buchungsbestätigung 100% des Buchungsbetrages an B vor längerer Zeit überwiesen.

Die Reise musste nun aus privaten Gründen storniert werden; laut B´s Stornobedingungen darf B 40% an Stornogebühr einbehalten, demnach müsste B an A 60% zurückerstatten.

B meldet sich allerdings weder schriftlich noch telefonisch auf die schriftliche Stornierung (per Mail; Lesebstätigung liegt vor), Geld wurde nicht zurückerstattet.

Wie formuliert A nun eine weitere Mail mit Fristsetzung zur Rückerstattung des Betrages? Wieviel Zeit müsste A B gewähren zur Rückerstattung?

Hätte der Mailverkehr gültige Relevanz bei einem Anwalt, sofern seitens B nichts passiert und A den Vorgang an einen Anwalt übergeben würde?

Und nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Diese Anfrage hat nichts mit meiner Anfrage vom 30.10. zu tun - der Vermieter darf gerne die Stornogebühren laut seiner Stornobedingungen einbehalten, 40%, aber die andren 60% muss er zurückzahlen, ganz unabhängig von Corona oder was auch immer.

Viele Grüße und danke für alle konstruktiven Feedbacks.

Hutzi



alles2
Beiträge: 3318
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rückzahlung Appartement - wie setze ich korrekt eine Frist?

Beitrag von alles2 » 28.11.2020, 03:15

Hast Du überprüft, ob über das Unternehmen eine Insolvenz eröffnet wurde? Findet sich dahingehend beispielsweise in der Insolvenzdatei unter

http://www.edikte.justiz.gv.at/

oder über den GISA-Auszug ein Eintrag, erübrigen sich eigentlich sämtliche Schreiben. Dann kannst binnen 8 Wochen ab Insolvenzeröffnung eine Forderungsanmeldung an das Gericht schicken. Nachdem diese 23 Euro kostet, sollte man sich überlegen, ob es sich überhaupt noch rentiert. Denn entweder es gibt dann eine Sanierungsquote (mind. 20 %) oder im Konkursverfahren maximal nur eine geringere Quotenausschüttung. Bei einer wirklich hohen Forderung könnte das dann noch Sinn ergeben.

Sollte der Betrieb noch aufrecht sein, würde ich das schon schriftlich per Einschreiben mit einer Rückzahlungsforderung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung schicken, da der Fall ansonsten bei Gericht landen werden würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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