Hundekot im Innenhof eines Mietzinshauses

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AgegenB
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Hundekot im Innenhof eines Mietzinshauses

Beitrag von AgegenB » 27.11.2020, 07:01

Liebe Forumsteilnehmer,

mir liegt ein Problem vor bzgl Mieterhöhung u.a. durch Betriebskostenerhöhung durch Verunreinigung durch andere Mietparteien, die ihre Hunde in den Innenhof deren Kot verrichten lassen und nicht wegräumen. Die Hausverwaltung hat daher eine Betriebskostenerhöhung für alle angeordnet.

An sich verstehe ich, dass dadurch Reiningungskosten anfallen und diese sich auf die Betriebskosten auswirken. Kann man nicht trotzdem die Hausverwaltung darauf verweisen die Hundebesitzer (da es nicht viele sind) zur Verantwortung zu ziehen und diese explizit zu kontaktieren, da ja die Vorwerfbarkeit nicht unbedingt schwer zu ermitteln ist, weil eben nur eine Handvoll Hundebesitzer im Haus leben bei ca. 50 Mietparteien.

Dazu ist zu erwähnen, dass soweit ich weiß das Halten von Hunde nicht durch den Mietvertrag ausgeschlossen ist.

Glaubt hier irgendjemand, dass es eine rechtliche Grundlage gibt wie man hier entgegenwirken kann?

Besten Dank und Lg
A gegen B



alles2
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Re: Hundekot im Innenhof eines Mietzinshauses

Beitrag von alles2 » 27.11.2020, 12:31

Entweder hatte der Experte keine Lust oder den Beitrag schlicht übersehen. Daher mache ich mal den Anfang.
Denn in eine ähnliche Richtung ging auch folgender Thread:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16327

Dort schreibt das Mitglied "MG":
Sollten die Schäden durch Fehlverhalten einzelner Miteigentümer verursacht werden, dann könnte man zumindest versuchen, Regress zu nehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

AgegenB
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Re: Hundekot im Innenhof eines Mietzinshauses

Beitrag von AgegenB » 27.11.2020, 12:51

Ich habe den Beitrag übersehen, jedoch bin ich mir nicht sicher inwieweit dieser hier zur Anwendung kommt, weil es sich beim Verschulden (Hund in den Innenhof sche.. lassen) um Mieter handelt und nicht Eigentümer bzw. verstehe ich nicht ganz in wie weit das hier anwendbar ist?

alles2
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Re: Hundekot im Innenhof eines Mietzinshauses

Beitrag von alles2 » 27.11.2020, 13:19

Die Schnittmenge ist die Betriebskostenerhöhung und die Vorgehensweise ist dabei dieselbe, egal ob Miteigentümer oder Mieter. Die zusätzlichen Reinigungskosten werden üblicherweise auf alle Parteien abgewälzt, weil es nicht Aufgabe der Hausverwaltung ist, detektivisch aktiv zu werden und wenn es ihm nicht möglich ist, gewisse Parteien konkret etwas in Rechnung zu stellen. Es liegt an Euch, den/die Übeltäter auszuforschen und dann eventuell Regressansprüche ihm/denen geltend zu machen. Das war leider schon immer so und was anderes lässt die Rechtsprechung noch immer nicht zu...jetzt mal vereinfacht gesagt. Und bevor die ersten Angriffe gegen mich kommen, so habe ich gerade mit dem Mietrechtsexperten der AK telefoniert, um mich zu vergewissern.
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AgegenB
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Re: Hundekot im Innenhof eines Mietzinshauses

Beitrag von AgegenB » 27.11.2020, 16:35

Ah, okay verstehe! Vielen Dank! Hat mir sehr geholfen. Leider blöd wie das geregelt ist.

Keine Sorge ich habe mich nicht angegriffen gefühlt :D, da ich mich auch nicht als Experte sehe :)

alles2
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Re: Hundekot im Innenhof eines Mietzinshauses

Beitrag von alles2 » 27.11.2020, 22:22

Gerne, nichts dabei!

Wegen dem Angriff war das weder gegen Dich gerichtet, noch habe ich mich betroffen gefüllt. Der Seitenhieb war gegen jene, die meinen, mir würde der juristische Background massiv fehlen. Und das auch nur, weil ich nicht so umfassend antworte, wie es vielleicht ein Anwalt tun würde, indem sämtliche Szenarien durchgespielt werden, nach denen aber niemand gefragt hatte.
Noch dazu bekenne ich mich dazu, kein Anwalt zu sein und es keine Gewährleistung um Vollständigkeit gibt, was man auch meiner Signatur unterhalb jeden Beitrags entnehmen kann. Daraufhin war ich schon fast geneigt zu schreiben (das wurde mir dann doch zu heiß), dass ihm die soziale Komponente fehlen dürfte, was man Anwälten gerne mal nachsagt. Ebenso, dass es manche vorzüglich verstehen, sich dermaßen geschwollen zu artikulieren, dass man praktisch kein Wort versteht. Da wende ich mich lieber an die AK (telefonisch oder online), wo das Wissen gesellschaftstauglich vermittelt wird ;-)
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