Haftung für fehlende Verteilerabdeckung
Verfasst: 01.11.2020, 19:31
Guten Abend,
angenommen folgender Fall tritt ein:
Mieter A verliert selbstverschuldet die Abdeckung/Tür für den Verteiler-/Sicherungskasten in der Mietwohnung des B. Dieser Verteilerkasten ist schon Jahrzehnte alt und es lassen sich keine passenden Türen mehr mit diesen Maßen finden. A kann somit keine Ersatztür kaufen. B äußert gegenüber A, dass diese Abdeckung zwingend vorhanden sein muss und dass nun höchstwahrscheinlich ein neuer Verteiler eingebaut werden müsste. Da es Unterputzverteiler nicht mehr in diesen Maßen gibt, müsste nun ein Verteiler in anderer Größe gekauft werden, das "Loch" in der Wand geschlossen werden, ein Elektriker kommen und den neuen Verteilerkasten anschließen und der Kasten neu gestrichen werden. Das ganze würde mehrere hundert Euro kosten.
Zum Vergleich: eine einfache Tür kostet um die 10€ (aber nicht mehr in diesen Maßen verfügbar).
A fragt sich nun, inwiefern er für eine komplette Neuinstallation der Verteilerelektronik aufkommen muss, wegen dem Verlust einer Tür, die normalerweise 10€ kosten würde.
Wie ist das rechtlich geregelt? Was muss A ersetzen? Muss er eine passgenaue Tür anfertigen lassen, den finanziellen Schaden der Tür ersetzen (also den Restwert nach x Jahren Laufzeit) oder sämtliche Kosten die durch eine Neuinstallation anfallen würden?
Zweite Frage: Trägt die Haftpflichtversicherung von A diesen Schaden? Die Tür ist fahrlässig abhanden gekommen.
Vielen Dank schon mal!
angenommen folgender Fall tritt ein:
Mieter A verliert selbstverschuldet die Abdeckung/Tür für den Verteiler-/Sicherungskasten in der Mietwohnung des B. Dieser Verteilerkasten ist schon Jahrzehnte alt und es lassen sich keine passenden Türen mehr mit diesen Maßen finden. A kann somit keine Ersatztür kaufen. B äußert gegenüber A, dass diese Abdeckung zwingend vorhanden sein muss und dass nun höchstwahrscheinlich ein neuer Verteiler eingebaut werden müsste. Da es Unterputzverteiler nicht mehr in diesen Maßen gibt, müsste nun ein Verteiler in anderer Größe gekauft werden, das "Loch" in der Wand geschlossen werden, ein Elektriker kommen und den neuen Verteilerkasten anschließen und der Kasten neu gestrichen werden. Das ganze würde mehrere hundert Euro kosten.
Zum Vergleich: eine einfache Tür kostet um die 10€ (aber nicht mehr in diesen Maßen verfügbar).
A fragt sich nun, inwiefern er für eine komplette Neuinstallation der Verteilerelektronik aufkommen muss, wegen dem Verlust einer Tür, die normalerweise 10€ kosten würde.
Wie ist das rechtlich geregelt? Was muss A ersetzen? Muss er eine passgenaue Tür anfertigen lassen, den finanziellen Schaden der Tür ersetzen (also den Restwert nach x Jahren Laufzeit) oder sämtliche Kosten die durch eine Neuinstallation anfallen würden?
Zweite Frage: Trägt die Haftpflichtversicherung von A diesen Schaden? Die Tür ist fahrlässig abhanden gekommen.
Vielen Dank schon mal!