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Österreich COVID-Risikogebiet - Storno für FeWo zu zahlen?

Verfasst: 30.10.2020, 13:07
von hutzenduddel
Hallo liebes Team, Hallo liebe Nutzer,

folgender fiktiver Sachverhalt:

A (Deutscher) hat im Frühjahr 2020 eine Ferienwohnung in Österreich für Anfang Jan. 2021 gebucht zum jährlichen Skiurlaub. Es handelt sich um eine Ferienwohnung, die privat vermietet wird, fällt also nicht unter Pauschalreise.

Der Vermieter verweist in seiner Buchungsbestätigung auf die allg.gültigen Buchungsbedingungen für Hoteliers und Unterkünfte, diese besagen, dass ab 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise 40% des Gesamtpreises als Stornogebühr gezahlt werden müssen, sofern der Mieter die Reise storniert.

Gesetz den Fall, dass Österreich jetzt Risikogebiet wäre (Ende Oktober 2020), zum Einen Deutschland für Österreich eine Reisewarnung ausgegeben hat und Österreich als Risikogebiet festlegt, Österreich selbst sämtliche Bundesländer mit der höchsten Warnstufe ROT verhängt und bereits angekündigt wurde, dass in Kürze ein Lockdown verhängt wird ab einer bestimmten Infektionszahl, muss A als Mieter bei jetzigem oder auch späterem Storno der Ferienwohnung die Stornogebühren zahlen? Oder gelten unter diesen Bedingungen auch für privat vermietete Ferienwohnungen besondere Stornobedingungen unabhängig von den referenzierten allg. Bedingungen für Hoteliers und Unterkünfte?

Was kann A tun, sofern der Vermieter auf den Einbehalt der Stornogebühren beharrt und auf die allg. Stornobedingungen verweist? Bis kurz vor Antritt der Reise zu warten, wie die Lage sich in Österreich dann verhält, wäre nicht ratsam, weil dann im ungünstigsten Fall eine Stornogebühr von 90% fällig wäre.

Vielen lieben Dank für alle Rückmeldungen.

Hutzi

Re: Österreich COVID-Risikogebiet - Storno für FeWo zu zahlen?

Verfasst: 30.10.2020, 13:38
von Das_Pseudonym
Auch wenn sich schon ein trend abzeichnet würde Ich mindestens bis Jan. warten weil es könnte ja noch alles wieder auf Grün gehen ( :lol: ). Sollte es eine Behördliche Anordnung geben würde Ich mich darauf berufen. Ich würde den Vermieter nahe legen alles zurück zu zahlen.

Re: Österreich COVID-Risikogebiet - Storno für FeWo zu zahlen?

Verfasst: 30.10.2020, 14:41
von alles2
Auf den Titel bezogen ein ganz klares JA. Bis zum Ankunftstag kann noch viel passieren. So ein temporärer Corona-Lockdown, der ohnehin zeitlich befristet ist bzw. so schnell wieder aufgehoben werden kann, wie es gekommen ist, vermag an der altbekannten Regelung nichts zu ändern. Diese Pandemie ist beispiellos und gerichtliche Entscheidungen, die an den Umständen was ändern mögen, fehlen noch.

Nach heutigem Stand gibt es keinen absoluten Beherbergungsverbot in Österreich und auch die Einreise nach Österreich ist uneingeschränkt möglich. Der deutsche Tourist könnte sich an die Informationen seines "Auswärtigen Amt" orientieren:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962

Daher gibt es für den Vermieter keinen Anlass, dahingehend selbstständig nachzugeben. In unsicheren Zeiten ist es sowieso ratsam, die einvernehmliche Einigung mit dem Privatvermieter anzustreben, dass eben bei Corona-bedingte Absagen oder Verschiebungen auf Kulanzbasis gebührenfrei möglich sein sollen. Kommt es nicht so weit, kann man sich noch immer anderweitig umsehen.
Gäbe es diesen uneingeschränkten Beherbergungsverbot, müsste der Privatvermieter eh von sich aus aktiv werden und den Storno vornehmen. Daher würde ich aktuell behaupten, dass man es nehmen sollte, wie es kommt, und einfach abwarten. Das hatte ich vor über 6 Monaten auch bereits in einem thematisch ähnlich gelagerten Fall geäußert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15356

Dass es sich dort um einen Reiseveranstalter handelt, ändert abgesehen von den Fristen und Gebühren nichts an der Sache!
Ist man sich unsicher, kann man sich auch an den Bundesverband der Privatvermieter bzw. den Privatvermieter Verband Österreich wenden:

www.bedandbreakfastaustria.at