Österreich COVID-Risikogebiet - Storno für FeWo zu zahlen?
Verfasst: 30.10.2020, 13:07
Hallo liebes Team, Hallo liebe Nutzer,
folgender fiktiver Sachverhalt:
A (Deutscher) hat im Frühjahr 2020 eine Ferienwohnung in Österreich für Anfang Jan. 2021 gebucht zum jährlichen Skiurlaub. Es handelt sich um eine Ferienwohnung, die privat vermietet wird, fällt also nicht unter Pauschalreise.
Der Vermieter verweist in seiner Buchungsbestätigung auf die allg.gültigen Buchungsbedingungen für Hoteliers und Unterkünfte, diese besagen, dass ab 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise 40% des Gesamtpreises als Stornogebühr gezahlt werden müssen, sofern der Mieter die Reise storniert.
Gesetz den Fall, dass Österreich jetzt Risikogebiet wäre (Ende Oktober 2020), zum Einen Deutschland für Österreich eine Reisewarnung ausgegeben hat und Österreich als Risikogebiet festlegt, Österreich selbst sämtliche Bundesländer mit der höchsten Warnstufe ROT verhängt und bereits angekündigt wurde, dass in Kürze ein Lockdown verhängt wird ab einer bestimmten Infektionszahl, muss A als Mieter bei jetzigem oder auch späterem Storno der Ferienwohnung die Stornogebühren zahlen? Oder gelten unter diesen Bedingungen auch für privat vermietete Ferienwohnungen besondere Stornobedingungen unabhängig von den referenzierten allg. Bedingungen für Hoteliers und Unterkünfte?
Was kann A tun, sofern der Vermieter auf den Einbehalt der Stornogebühren beharrt und auf die allg. Stornobedingungen verweist? Bis kurz vor Antritt der Reise zu warten, wie die Lage sich in Österreich dann verhält, wäre nicht ratsam, weil dann im ungünstigsten Fall eine Stornogebühr von 90% fällig wäre.
Vielen lieben Dank für alle Rückmeldungen.
Hutzi
folgender fiktiver Sachverhalt:
A (Deutscher) hat im Frühjahr 2020 eine Ferienwohnung in Österreich für Anfang Jan. 2021 gebucht zum jährlichen Skiurlaub. Es handelt sich um eine Ferienwohnung, die privat vermietet wird, fällt also nicht unter Pauschalreise.
Der Vermieter verweist in seiner Buchungsbestätigung auf die allg.gültigen Buchungsbedingungen für Hoteliers und Unterkünfte, diese besagen, dass ab 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise 40% des Gesamtpreises als Stornogebühr gezahlt werden müssen, sofern der Mieter die Reise storniert.
Gesetz den Fall, dass Österreich jetzt Risikogebiet wäre (Ende Oktober 2020), zum Einen Deutschland für Österreich eine Reisewarnung ausgegeben hat und Österreich als Risikogebiet festlegt, Österreich selbst sämtliche Bundesländer mit der höchsten Warnstufe ROT verhängt und bereits angekündigt wurde, dass in Kürze ein Lockdown verhängt wird ab einer bestimmten Infektionszahl, muss A als Mieter bei jetzigem oder auch späterem Storno der Ferienwohnung die Stornogebühren zahlen? Oder gelten unter diesen Bedingungen auch für privat vermietete Ferienwohnungen besondere Stornobedingungen unabhängig von den referenzierten allg. Bedingungen für Hoteliers und Unterkünfte?
Was kann A tun, sofern der Vermieter auf den Einbehalt der Stornogebühren beharrt und auf die allg. Stornobedingungen verweist? Bis kurz vor Antritt der Reise zu warten, wie die Lage sich in Österreich dann verhält, wäre nicht ratsam, weil dann im ungünstigsten Fall eine Stornogebühr von 90% fällig wäre.
Vielen lieben Dank für alle Rückmeldungen.
Hutzi