Unbefristeter MV - ja oder nein?

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k9720145
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Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von k9720145 » 21.07.2020, 10:03

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Robert273
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Re: Unbefristeter MV?

Beitrag von Robert273 » 21.07.2020, 19:57

Hallo, ich habe ein so ähnliches Problem, habe aber hier auch noch keine Antwort bekommen. Habe mit der Arbeiterkammer mehrmals telefoniert und dabei eigentlich viele Antworten bekommen. Mir wurde zB gesagt: Eigenbedarf gilt nur für den Besitzer (zB Scheidung),nicht für seine Kinder. Es müssen mindestens 3 vollwertige Wohnungen im Haus sein um in das Mieterschutzgesetz zu fallen (also so geplant, und nach 1945 gebaut- keine Ausgebaute Dachwohnung), Miete sollte immer gezahlt sein, keine Vernachlässigung der Wohnung .... auch ein Verkauf bricht die Miete nicht ... telefoniere an besten mit der AK ...

Robert273
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Re: Unbefristeter MV?

Beitrag von Robert273 » 21.07.2020, 20:02

PS: nach Ablauf des ersten Jahres kann man einen Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden, der Anwalt sollte eigentlich auch wissen, dass der Eigenbedarf nur für den Besitzer gilt .... und nur zu sagen, der Mietvertrag läuft aus ohne Kündigung... gute Frage ob das zählt, denke es hätte jemand kündigen müssen ... aber wie gesagt ... AK hilft ;-)

k9720145
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Re: Unbefristeter MV?

Beitrag von k9720145 » 21.07.2020, 22:39

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MG
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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von MG » 22.07.2020, 09:17

Ein befristeter Mietvertrag muss nicht auch noch "extra" beendet werden, sondern endet mit der Befristung.

Wenn man Ihnen außerdem noch zusätzlich mitgeteilt hat, dass man diesen nicht verlängern werde, ist zu erwarten, dass Ihnen demnächst eine Räumungsklage zugestellt werden wird, da Sie - aufgrund des Ablaufes der Befristung - nunmehr den Mietgegenstand "titellos", also so zu sagen "ohne gültigen Vertrag" weiter benützen.

Eine nochmalige stillschweigende Verlängerung ist übrigens nicht mehr möglich. Sollte die Vermieterin diesen "Schwebezustand" noch einige Zeit so belassen, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass dadurch ein UNBEFRISTETER Mietvertrag zustande kommt.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

k9720145
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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von k9720145 » 22.07.2020, 11:42

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Olinda
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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von Olinda » 24.04.2021, 21:41

Wie hat es sich denn in der Zwischenzeit entwickelt?

k9720145
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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von k9720145 » 04.02.2022, 11:18

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alles2
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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von alles2 » 05.02.2022, 11:45

Wie für heute angekündigt, nun mein Statement dazu. Ich bin voll auf Deiner Seite und teile die Meinung der anderen, die es auch sind. Daher verstehe ich solche Sachen nicht wie:
MG hat geschrieben:
22.07.2020, 09:17
Ein befristeter Mietvertrag muss nicht auch noch "extra" beendet werden, sondern endet mit der Befristung.
Und das, obwohl Du für mich zuvor richtig entsprechend § 29 Abs.3 MRG angemerkt hattest:
k9720145 hat geschrieben:
21.07.2020, 10:03
Formal wäre es ja so, dass es sich nach 4+3 Jahren in ein unbefristetes umwandelt, sofern der Vertrag nicht beendet oder verlängert wird.
Dabei verrät § 29 Abs.1 MRG:
Der Mietvertrag wird aufgelöst
1. durch Aufkündigung,
[...]
3. durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, jedoch nur wenn
a) im Haupt- oder Untermietvertrag schriftlich vereinbart wurde, dass er durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt, [...]
Daher würde ich auch meinen, dass ein befristeter Vertrag nicht für eine automatisch Kündigung ausreicht, solange nicht sowas ähnliches vereinbart wurde, dass das Vertragsende mit der Kündigung einhergeht. Darum kann ich solche Äußerungen nicht nachvollziehen:
MG hat geschrieben:
20.01.2022, 09:16
Da tun Sie sich natürlich leicht. Sie "wohnen" hier im Forum, verteilen Ihre Ratschläge, müssen jedoch keinerlei Verantwortung dafür übernehmen, weil Sie ja "nur Privatmeinungen" von sich geben.
Sollte ich nichts in den falschen Hals bekommen haben, frage ich mich, was man mit solchen Bemerkungen bezwecken möchte. Nur weil man hier öffentlich als Anwalt auftritt, muss man nicht gleich stets im Recht sein und andere niedermachen.


Nun zurück zur neuen Entwicklung in dieser Angelegenheit. Ich denke, Du hättest auch das Gericht auf Deiner Seite und da teile ich die Einschätzung der AK, wonach die Auflösung des Mietverhältnisses für den Mieter weniger belastend als der Weiterbestand des Mietverhältnisses für den Wohnungseigentümer sein sollte (§ 31 Abs.1 MRG). Bessere Karten hätte man noch dazu, wenn die Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs.2 Z 13 MRG nicht festgehalten wurde. Viele Mieter wissen, dass die Auflösung günstiger Altverträge gerichtlich (und wirklich nur auf gerichtlichem Wege) schwer durchsetzbar ist, weshalb da gerne auf verschiedene Tricks zurückgegriffen wird. Die Ankündigung einer übertriebenen Mieterhöhung gehört dabei zu den Maschen, auf die leider viele Mieter hereinfallen. Käme das auf, sollte man auf § 36 MRG schielen. Oft genug greifen Vermieter auf Anwälte zurück, um den Einschüchterungsversuchen erfolgreich Nachdruck zu verleihen. Daher könnte ich kotzen, wenn ich sowas lese:
MG hat geschrieben:
20.01.2022, 09:16
Und ja, unser Beruf bringt es mit sich, dass wir laufend abwägen müssen, Maßnahmen setzen, oder auch unterlassen, um nach bestem Wissen und Gewissen, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Es wäre manchmal schön, wenn das schlechte Gewissen beim Prinzip "Wer zahlt, schafft an!" Oberhand gewinnt und man die Gegenpartei nicht unnötig belasten würde.

Ein Gericht würde bei der Einreichung der Kündigung wegen Eigenbedarf die Dringlichkeit und Begründung überprüfen und ob diese selbstverschuldet ist. Es ist stets eine einzelfallbezogene Interessenabwägung, weshalb eine allgemeine Aussage immer schwer ist. Doch so wie sich diese Sache entwickelt, dürfte die Vertragsauflösung nicht berechtigt sein, die sonst längst vollzogen worden wäre. Unverbindliche Absichtsbekundungen als dass man nicht mehr verlängern wolle oder irgendein Sohn dort wohnen solle, zählen nicht viel, wenn es nicht konkret ausgesprochen wird und keine weiteren Maßnahmen gesetzt werden. Man kann ja viel sagen, um den Mieter zu verunsichern und damit er von selbst die Reißleine zieht. Kündigungen sollten für normal klar und deutlich ausformuliert werden. Und das kann ich nicht erkennen, wenn die Worte tatsächlich so gefallen sind, wie Du es wiedergibst.

Daher würde auch ich von einem unbefristeten Vertrag ausgehen und erst dann reagieren, wenn die Kündigung bei Gericht eingebracht wird. Erst dann kann eine seriöse Beurteilung vorgenommen werden. Man könnte dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Kündigung das mit der beruflichen Karriere einwenden, was ein schneller Auszug verunmöglichen würde. Und weil sich die Verfahren ziehen können, hätte man auch genug Zeit, sich auf einen Wohnortwechsel einzustellen. Sollte man Zeit dafür benötigen, würde ein Gericht Rücksicht darauf nehmen, welches auch die Räumungsfrist entsprechend verlängern kann (§ 34 MRG).
Es könnte sogar sein, dass die neue Vermieterin die in § 30 Abs.3 MRG erwähnte 10-jährige Sperrfrist ab Zeitpunkt der Übergabe abzuwarten hätte, um den dringenden Bedarf an Wohnraum anmelden zu können. Vor allem wenn der vorherige Vermieter kann Wort über dieses Thema verloren hatte. Das nur als Anmerkung und mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17711

Dennoch solltest Du jede getätigte Aussage seitens der Vermieterin gut protokollieren, um Widersprüche als Scheinargumentation aufdecken zu können. Es mutet schon seltsam an, wenn ursprünglich wegen dem Sohn ihres Lebensgefährten zum Eigenbedarf geschritten werden wurde, der nicht zu den Verwandten in absteigender Linie zählt (§ 14 Abs.3 MRG), und nun es die Tochter betreffen soll. Außerdem wäre die Bekanntgabe des Nachmieters zu wenig, sondern sollte auch plausibel begründet werden. Beispielsweise wenn gerade diese Wohnung nach einer Trennung oder wegen einer Familiengründung benötigt werden würde. Auffällig wäre es schon, wenn es gerade die günstigste Wohnung betreffen würde und alle anderen Mieter verschont werden würden. Ein schwerwiegender Krankheitsfall möge auch für den Eigenbedarf ausreichen. Wenn es dann die oberste Wohnung betrifft, könnte man das schon hinterfragen. Aber wie gesagt, das müsste dann genauer angesehen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von k9720145 » 05.02.2022, 18:09

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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von alles2 » 05.02.2022, 21:47

Das freut mich, dass wir Dir den Rücken stärken konnten und man sich nicht so leicht einschüchtern lässt. Aber wie ich Dir bereits privat angab, kann auch ich mich täuschen, weil als Außenstehender verbindliche Angaben schwer zu tätigen sind. Man kann nie wissen, was die Gegenseite urplötzlich aus dem Hut zaubert. Dennoch bin ich grundsätzlich bei Dir und würde auch meinen, dass bereits was veranlasst worden wäre, wenn rechtlich durchsetzbare Aussichten bestanden hätten.

So gut mir die Ratschläge der AK gefallen (könnten fast von mir sein :oops: ), wäre ich auch im wigl wogl, ob man der Vermieterin schreiben sollte. Vielleicht würde ich es auch machen, um ihr auf charmante Art zu zeigen, dass man bei mir auf Granit beißen würde und ich nicht freiwillig das Feld räumen würde. In solchen Situationen soll es Vermieter geben, die was dafür springen lassen würden, um den Mieter umzustimmen. Schreibe von mir aus sowas wie, dass Du im ersten Moment verunsichert warst und Dich daher mitunter an die AK gewendet hast, von denen Du Rechtssicherheit bekommen hast. Mit dem Schmäh bin ich oft gut gefahren. Also nicht selbst einen auf obergescheit gemacht, der um seine Rechte Bescheid fest, sondern derjenige, der sich auf die Rechtsansicht anderer beruft. Wenn man selbst kein Jurist ist, kann sich der andere sonst was denken. Ist er hingegen davon überzeugt, dass irgendwelche Fachkundige ihre Finger im Spiel haben, kann die Sachlage schon ganz anders aussehen. Ist halt so ein Psycho-Ding, welches fruchten kann oder auch nicht (erst recht nicht, wenn man es nicht beherrscht).
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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von k9720145 » 06.02.2022, 10:31

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Re: Unbefristeter MV - ja oder nein?

Beitrag von alles2 » 06.02.2022, 13:06

Ich merke, meine Botschaften kommen bei Dir an, weshalb ich diese nicht weiter ausführen brauche. Nur in einer Sache wäre was anderes gemeint. Mir ging es nicht um irgendwelche Übersiedlungskosten oder sowas nach § 31 Abs.1 MRG oder § 32 Abs.5 MRG. Sondern wenn Du dahingehend bestochen werden würdest, Deine Mietrechte aufzugeben, falls vermieterseitig sonst keine gesetzlichen Handhabe möglich wäre. Wird auch "schwarze Ablöse" genannt (§ 27 Abs.1 MRG) und findet sich im folgenden Thread:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=17071
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