Wartungspflicht Aussenfenster

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bindermichl
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Wartungspflicht Aussenfenster

Beitrag von bindermichl » 20.07.2020, 16:45

Hallo :-)

Ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus. Das MRG kommt hier nicht zur Anwendung. Jetzt bin ich gerade dabei auszuziehen (nach 2,5 Jahren).

Im Mietvertrag steht:

2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und zu erhalten und unter Berücksichtigung des § 1096 ABGB, sämtliche am Mietgegenstand notwendig werdende Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen und überhaupt den Mietgegenstand zu erhalten; er ist u.a. verpflichtet, die im Mietgegenstand befindlichen Heizungsvorrichtungen ferner sämtliche Elektro- und Wasserinstallationen stets in betriebsfähigem Zustand zu erhalten und zu Warten und im Falle von Störungen diese unverzüglich an den Vermieter zu melden. Weiter hat der Mieter die Türen im Mietobjekt und die Innen- und Außenfenster des Mietobjektes zu Warten und Instand zu halten, wobei der Mieter dies so vorzunehmen hat, dass der ursprüngliche Zustand erhalten bleibt. Alle diese Maßnahmen sind in Abstimmung mit Vermieter und dessen Vorgaben vorzunehmen.

jedoch hab ich gelesen, dass "Im Bereich der Teilanwendung und der Nichtanwendung des MRG trifft Vermieterinnen und Vermieter eine uneingeschränkte Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB. Nach dieser Bestimmung sind VermieterInnen zur Gänze für die Instandhaltung verantwortlich."

Darf er das einfach auf mich abwälzen? Ich soll nach 2,5 Jahren alle Fenster und Türen im Haus von einer Firma warten lassen - was ungefähr 500 Euro kostet.

Vielen Dank im voraus

Michael



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Wartungspflicht Aussenfenster

Beitrag von alles2 » 20.07.2020, 19:55

Sofern es sich um keine Beschädigungen oder ungewöhnliche Abnützungen handelt, also die Gegenstände bei Rückstellung des Objektes im Vergleich zur Über­gabe in einem gleichwertigen Zustand sind, sollte der Vermieter dahingehend nichts geltend machen können. In dem Video der Arbeiterkammer wird es plausibel veranschaulicht:

https://www.youtube.com/watch?v=_wfGyT4b4-s
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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