Ausmalverpflichtung
Verfasst: 18.07.2020, 20:41
Liebe Forumsmitglieder,
Folgendes Problem:
Wir bewohnten ein Miethaus für 9 Jahre und in unserem Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass wir ausmalen müssen, sollte die Mietdauer 5 Jahre unterschreiten.
Ich verstehe das so, dass wir nicht verpflichtet sind, auszumalen, da wir, wie schon erwähnt, 9 Jahre dort wohnten.
Wir hatten im Kinderzimer die Wände in hellrosa und hellgelb ausgemalt und im Wohnzimmer hatten wir eine Wand grün gestrichen und der Rest war hell beige ausgemalt. Das Vorzimmer war nur hell beige, aber es war eine Schutzschicht drüber, damit die Wand nicht so schmutzig wird ( das sei auch laut meiem Vermieter nicht erlaubt).
Nun verklagte uns unser Vermieter und möchte das gesamte Haus auf unsere Kosten neu ausmalen lassen und fordert 14000€ laut Kostenvoranschlag mit der Begründung, dass wir ortsunübliche Farben gestrichen hätten und er nun Alles neu ausmalen muss, da man sonst den Unterschied merken würde. Wir sollen auch für die Räume aufkommen, die weiß sind.
Müssen wir diese Kosten übernehmen? Was sind ortsunübliche Farben in Österreich? sollte das grün z.b: eine ortsübliche Farbe darstellen, müssen wir dann für den ganzen Raum aufkommen, obwohl hell beige sicher ortsüblich ist, oder darf er dann nur für die Fläche, wo die "ortsunübliche Farbe verwendet wurde, Kostenersatz fordern?
Vielen Dank im Voraus!
Folgendes Problem:
Wir bewohnten ein Miethaus für 9 Jahre und in unserem Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass wir ausmalen müssen, sollte die Mietdauer 5 Jahre unterschreiten.
Ich verstehe das so, dass wir nicht verpflichtet sind, auszumalen, da wir, wie schon erwähnt, 9 Jahre dort wohnten.
Wir hatten im Kinderzimer die Wände in hellrosa und hellgelb ausgemalt und im Wohnzimmer hatten wir eine Wand grün gestrichen und der Rest war hell beige ausgemalt. Das Vorzimmer war nur hell beige, aber es war eine Schutzschicht drüber, damit die Wand nicht so schmutzig wird ( das sei auch laut meiem Vermieter nicht erlaubt).
Nun verklagte uns unser Vermieter und möchte das gesamte Haus auf unsere Kosten neu ausmalen lassen und fordert 14000€ laut Kostenvoranschlag mit der Begründung, dass wir ortsunübliche Farben gestrichen hätten und er nun Alles neu ausmalen muss, da man sonst den Unterschied merken würde. Wir sollen auch für die Räume aufkommen, die weiß sind.
Müssen wir diese Kosten übernehmen? Was sind ortsunübliche Farben in Österreich? sollte das grün z.b: eine ortsübliche Farbe darstellen, müssen wir dann für den ganzen Raum aufkommen, obwohl hell beige sicher ortsüblich ist, oder darf er dann nur für die Fläche, wo die "ortsunübliche Farbe verwendet wurde, Kostenersatz fordern?
Vielen Dank im Voraus!