Kündigung mündlicher Mietvertrag

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Robert273
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Kündigung mündlicher Mietvertrag

Beitrag von Robert273 » 17.07.2020, 18:51

Guten Tag,

ich hätte eine Frage bezüglich Kündigungsschutzes in einer Mietwohnung.

Ich bewohne mit meinem Lebensgefährtin und ihrer Tochter seit Mitte 2012 eine Wohnung in einem Haus mit 3 abgetrennten Wohnungen (es befindet sich keine Dachwohnung im Gebäude).

Wir sind auf die Wohnung durch ein Inserat in der Zeitung gestoßen und bei Nachfrage (Inserat wurde durch eine der beiden Töchter des Besitzers eingestellt) wurde ich an die Besitzer verwiesen.

Bei der Besichtigung stellte sich ein älteres Ehepaar als Besitzer des Hauses vor, welches beabsichtigt eine weitere Wohnung zu vermieten. (Eine Wohnung war bereits vermietet).

Nach Rücksprache wurde mündlich ein Mietzins und die zu benutzenden Räumlichkeiten ausgehandelt.

Ein schriftlicher Mietvertrag wurde vom Mann aufgrund der Kosten welcher er befürchtete erst einmal verschoben.

2013 verstarb die Ehefrau.

Die Besitzverhältnisse welche ab da zu tragen gekommen sind, sind mir nicht zu 100 % bekannt, anscheinend wurde der Witwer und die beiden Töchter zu gleichen Teilen Eigentümer.

Bei einem der Besuche des Witwers, wurden von mir auch die Kündigung des Mietvertrags im Zuge seines Ablebens besprochen, da von mir aus, ein Verkauf des Hauses danach ja im Raume stand.

Er verneinte dies, da er sowieso ein Veräusserungsverbot für das Haus, welches er in jahrelanger Arbeit mit seiner Frau erbaut hat anstrebt.

Bei einem damaligen Besuch (2013) einer der Töchter, wurde wieder ein Mietvertrag besprochen, welcher damals auch von mir mehrmals angestrebt wurde.

In weitere Folge wurde dem dann, weder von Besitzer Seite noch von mir Beachtung geschenkt (da zB auch von einer der Töchter die Umständlichkeit von Wien nach Lienz zur Unterfertigung des Mietvertrages zu kommen bemängelt wurde).

Der andere Mieter ist in später ausgezogen und wir waren somit die einzigen Mieter.

In weiterer Folge und durch die spätere gesundheitliche Beeinträchtigung des Witwers wurde immer weniger Kontakt gehalten, und wir haben uns selber um alles gekümmert (zB:Heizmaterial und Schneeräumung),

da sich auch die Tochter mit welcher wir selten Kontakt hatten nicht in der Lage sah sich zB um die Heizölbestellung zu kümmern.

2019 verstarb der Witwer und wir wurden von einer der Töchter bzw des Freundes von ihr bezüglich unterfertigung eines Mietvertrages kontaktiert.

Nach damaliger Rücksprache mit der AK wurde uns davon abgeraten, da wir einen unbefristeten mündlichen Mietvertrag haben.

Bei einem Besuch des Freundes (ca. Oktober 2019) wurden wir auf den beabsichtigten Verkauf des Hauses hingewiesen und erneut um die unterfertigung eines Mietvertrages gebeten, welchen wir erneut ablehnten.

Seit 2 Wochen erfolgt jetzt der Versuch das Haus zu verkaufen, und es waren auch schon mehrere Besichtigungen.

Eine erneute Aufforderung zur Unterfertigung eines Mietvertrages wurden bei einem Gespräch mit einer der Töchter erneut abgelehnt.

Bei diesem Gespräch, wurde ich hingewiesen, das ihr die Besitzverhältnisse 2012 nicht bekannt waren, und die Mutter (verstorben 2013) anscheinend Besitzerin war und damals unter Demenz gelitten haben soll.

Außerdem wurde ich darüber informiert, dass sie nach dem ableben der Mutter mit dem Vater bei einem Anwaltbesuch (oder Notarbesuch) die unterfertigung eines Mietvertrages besprochen hat, welcher vom Ihm erneut abgelehnt wurde.

Die Miete wurde von mir immer pünktlich überwiesen, es kam nur 2 mal zu einer Rücküberweisung der Miete auf mein Konto, da die Töchter das Konto aufgelöst hatten, und uns darüber nicht informiert hatten.

Auf Nachfrage wurden wir über die neuen Kontodaten informiert und wir haben die gesamte Miete überwiesen. Eine Mahnung oder dergleichen wurde nicht ausgesprochen.

Welche Auswirkung hat das ganze bzw ein Verkauf des Hauses auf unser Mietverhältnis?

Kündigung / Eigenbedarf bei verkauf?

Die Besitzerinnen haben uns für den Auszug eine Abschlagzahlung von 5000,- angeboten….
Was ich persönlich von diesem Angebot halte, schreibe ich hier lieber nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Robert



Olinda
Beiträge: 14
Registriert: 21.04.2021, 09:04

Re: Kündigung mündlicher Mietvertrag

Beitrag von Olinda » 24.04.2021, 22:11

Wie hat sich das inzwischen entwickelt? Prinzipiell würde ich meinen, da ihr einen mündlichen Mietvertrag habt und dieser automatisch unbefristet ist, dürft ihr bleiben. Eine Kündigung wäre für die Vermieter nur gerichtlich durchzubringen, und das nur mit sehr gewichtigen Gründen. Punkto Eigenbedarf: diesen zu melden ist ja generell nur möglich, wenn dringend Wohnraum benötigt wird, also zum Beispiel bei drohender Obdachlosigkeit. Es werden dabei die Interessen des Eigenbedarf-Anmeldenden gegenüber denen des Mieters abgewägt. In bestimmten Fällen ist diese Interessensabwägung nicht notwendig, der Vermieter muss jedoch dem Mieter eine geeignete Ersatzbleibe besorgen. Es bleibt aber dabei, dass der Vermieter schon ein Wohnbedürfnis vorweisen muss, um Recht zu bekommen.
Also ich gehe mal von sehr guten Chancen für euch aus, der Kommentar ist aber als meine Laienmeinung zu verstehen.

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