Vermietung als "Bruttowarmmiete"
Vermietung als "Bruttowarmmiete"
Werte Experten! Ist es in Österreich möglich, eine Eigentumswohnung, welche dem sogenannten Teilanwendungsbereich des Mietrechtes unterliegt, als "Bruttowarmmiete" (inkl. Nettomiete, Betriebskosten, Heizung und Warmwasser, Steuern u. Abgaben) für einen bestimmten Zeitraum, mindestens 3 Jahre, zu vermieten. Der (Die) Mieter(in) müsste dann nur bei Indexänderung (seperat vereinbart) oder Steuern-Änderung mehr oder weniger bezahlen. Wenn das möglich ist, welche gesetzliche Grundlage gibt es dazu?
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