Kostenerstattung für Umbau Mietwohnung
Verfasst: 08.06.2020, 11:03
Hallo zusammen,
Zu unserer Situation:
im Jahr 2015 haben mein Partner und ich im Haus meiner Schwiegereltern eine Ferienwohnung umgebaut, renoviert und neu eingerichtet. Kurz im Detail: Es wurden 2 neue Fenster, ein Kachelofen, neue Böden, neues Bad (Schimmel im alten Bad), Küche nach Maß und Möbel angeschafft, alles zusammen um die € 100.000,-. Dieser Umbau wurde getätigt, da die Schwiegereltern meinem Partner die Übernahme des Hauses zugesagt hatten.
Der Schwiegervater bestand auf eine Miete von € 400,- monatlich, dieses Geld ging auf ein Sparbuch, um dann als Auszahlung für die Schwester meines Partners verwendet zu werden. Die Betriebskosten, wurden auch auf unser Bitten hin, nie geteilt. Auch einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht.
Im Jahr 2019 wurde dann ein erster Betrag des Sparbuches ohne unser Wissen von den Schwiegereltern an die Schwester ausbezahlt. Wir wurden immer wieder vertröstet, man könne uns das Haus noch nicht geben. Mittlerweile sind wir mit den Schwiegereltern so zerstritten, dass wir uns entschlossen haben auszuziehen und das Haus nicht zu übernehmen. Im Februar 2020 haben wir deshalb die Mietzahlung eingestellt.
Wir wissen das wir diese Mietzahlungen nicht rückfordern können, jedoch möchten wir gerne wissen, was mit den Umbauarbeiten bzw. den Gegenständen wie Kachelofen, Bad usw. geschieht? Können wir hier Kosten rückfordern?
Eine Vermietung an Dritte wird von den Schwiegereltern nicht erlaubt.
Noch zur Info: Der Schwiegervater hat 2008 ein Testament aufgesetzt, in dem seine beiden Kinder zu gleichen Teilen das Haus erben und Wohnungseigentum entstehen soll. Die Schwiegermutter erhält ein Wohnrecht. Das Haus besteht aus 3 Stockwerken, in jedem sollte eine Wohnung enstehen (derzeit nur im EG und DG). Die Schwester ist 150km weit weg gezogen und hat deshalb kein Interesse am Haus.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir etwas Klarheit verschaffen.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Zu unserer Situation:
im Jahr 2015 haben mein Partner und ich im Haus meiner Schwiegereltern eine Ferienwohnung umgebaut, renoviert und neu eingerichtet. Kurz im Detail: Es wurden 2 neue Fenster, ein Kachelofen, neue Böden, neues Bad (Schimmel im alten Bad), Küche nach Maß und Möbel angeschafft, alles zusammen um die € 100.000,-. Dieser Umbau wurde getätigt, da die Schwiegereltern meinem Partner die Übernahme des Hauses zugesagt hatten.
Der Schwiegervater bestand auf eine Miete von € 400,- monatlich, dieses Geld ging auf ein Sparbuch, um dann als Auszahlung für die Schwester meines Partners verwendet zu werden. Die Betriebskosten, wurden auch auf unser Bitten hin, nie geteilt. Auch einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht.
Im Jahr 2019 wurde dann ein erster Betrag des Sparbuches ohne unser Wissen von den Schwiegereltern an die Schwester ausbezahlt. Wir wurden immer wieder vertröstet, man könne uns das Haus noch nicht geben. Mittlerweile sind wir mit den Schwiegereltern so zerstritten, dass wir uns entschlossen haben auszuziehen und das Haus nicht zu übernehmen. Im Februar 2020 haben wir deshalb die Mietzahlung eingestellt.
Wir wissen das wir diese Mietzahlungen nicht rückfordern können, jedoch möchten wir gerne wissen, was mit den Umbauarbeiten bzw. den Gegenständen wie Kachelofen, Bad usw. geschieht? Können wir hier Kosten rückfordern?
Eine Vermietung an Dritte wird von den Schwiegereltern nicht erlaubt.
Noch zur Info: Der Schwiegervater hat 2008 ein Testament aufgesetzt, in dem seine beiden Kinder zu gleichen Teilen das Haus erben und Wohnungseigentum entstehen soll. Die Schwiegermutter erhält ein Wohnrecht. Das Haus besteht aus 3 Stockwerken, in jedem sollte eine Wohnung enstehen (derzeit nur im EG und DG). Die Schwester ist 150km weit weg gezogen und hat deshalb kein Interesse am Haus.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir etwas Klarheit verschaffen.
Vielen Dank schonmal im Voraus!