Untermietverbot für 1 Zimmer gültig ?
Verfasst: 03.06.2020, 10:47
Liebe Community,
Ich würde gerne ein Zimmer meiner 100 m² großen 4-Zimmer Genossenschaftswohnung untervermieten (nicht die ganze Wohnung). Laufend höre ich von Mietrechtshotlines, daß das in Genossenschaftswohnungen nicht erlaubt ist, aber ich habe noch keinen konkreten Rechtsgrund dafür gefunden, und glaube es daher noch nicht. Im Vertrag ist jegliche Unververmietung verboten, aber:
Laut § 11 MRG (1) gibt es aus meiner Sicht keinen wichtigen Grund gegen die Untervermietung. Meine Genossenschaft fällt auch nicht unter § 11 MRG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Z 1 oder 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (= es ist eine große Genossenschaftswohnung für Angehörige jedes Berufes/jedes Unternehmens)
Aus meiner Sicht gibt es daher keinen wichtigen Grund gegen die Untervermietung, also gilt § 11 MRG (1) und der Vermieter kann sich daher nicht auf ein vertragliches Untervermietverbot berufen, sofern es nicht um die ganze Wohnung geht.
Irre ich mich oder habe ich etwas übersehen?
Ich würde gerne den Rechtsgrund, der eine teilweise Untervermietung verbietet, genau kennen. Besser wäre für mich natürlich, es gäbe keinen Rechtsgrund.
Bitte um Feedback
Vielen Dank und liebe Grüße, Niki
Ich würde gerne ein Zimmer meiner 100 m² großen 4-Zimmer Genossenschaftswohnung untervermieten (nicht die ganze Wohnung). Laufend höre ich von Mietrechtshotlines, daß das in Genossenschaftswohnungen nicht erlaubt ist, aber ich habe noch keinen konkreten Rechtsgrund dafür gefunden, und glaube es daher noch nicht. Im Vertrag ist jegliche Unververmietung verboten, aber:
Laut § 11 MRG (1) gibt es aus meiner Sicht keinen wichtigen Grund gegen die Untervermietung. Meine Genossenschaft fällt auch nicht unter § 11 MRG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Z 1 oder 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (= es ist eine große Genossenschaftswohnung für Angehörige jedes Berufes/jedes Unternehmens)
Aus meiner Sicht gibt es daher keinen wichtigen Grund gegen die Untervermietung, also gilt § 11 MRG (1) und der Vermieter kann sich daher nicht auf ein vertragliches Untervermietverbot berufen, sofern es nicht um die ganze Wohnung geht.
Irre ich mich oder habe ich etwas übersehen?
Ich würde gerne den Rechtsgrund, der eine teilweise Untervermietung verbietet, genau kennen. Besser wäre für mich natürlich, es gäbe keinen Rechtsgrund.
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