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Mietanbot

Verfasst: 10.05.2020, 19:15
von ii
Hallo, wir haben eine Wohnung besichtigen am 1.5. und 2.5. wir die Mietanbot per email bekommen von der Makler. Wir haben das gefüllt und untergeschrieben, dann per Email zurück gesendet haben. (Wir haben keine Antwort von die Vermieterin bekommen!) Dann am 8.5. der Mietvertag gekommen ist (auch per email) und wir haben für der Makler geschrieben, wir möchten das nicht unterschrieben, weil es ist unfair ( Alles müssen wir selber reparieren, etc) und die Antwort ist: wir haben keine Rücktrittsrecht. Und dann ich hab nochmal durcgelesen diese Mietanbot und steht kein Daten von die Vermieterin (kein Name, Adresse, gar nicht..) und fehlt seine Unterschrift auch. Da steht nur einzige Datum: diese Mietanbot bleibt unwiderruflich bis 30.4.2020 im Wort. Plus noch was: im Mietanbot steht es ist ein 49m2 und in der Mietvertag nur 48m2. Meine Frage: gültig ist diese Mietanbot? Müssen wir was zu zahlen?? Lg, 2i

Re: Mietanbot

Verfasst: 10.05.2020, 19:40
von alles2
So ähnlich ist es auch hier abgelaufen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=15339

Wenn ich den dortigen Auskunftsgeber richtig verstehe, könnte die Antwort auch hier schlicht NEIN lauten und zitiere ihn:
Der Vertrag wurde aufgrund beachtenswerter Gründe nicht abgeschlossen („Überwachungsklausel“, gänzliche Übertragung aller Instandhaltungskosten inkl. Beseitigung normaler Gebrauchsspuren, ...) sodass auch die Ausnahmebestimmung, wonach das Honorar dennoch zu bezahlen wäre, unzutreffend ist.

Daher besteht kein Anspruch auf ein Honorar.

Re: Mietanbot

Verfasst: 10.05.2020, 19:57
von ii
Ja, vielen Dank. Ich hab schon das am Vormittag durchgelesen und unsere Situation ist bisschen anders. Wir haben nicht mit die Vermieterin getroffen!! Und momentan wir haben keine Ahnung, ob wir müssen die Mietvertrag unterschreiben oder nicht? Und die größtem Frage ist: unsere Mietanbot ist gültig?- wenn steht falsche Datum, Quadratmeter und von die Vermieterin gibt keine Daten, sowie Unterschrift auch nicht. Lg

Re: Mietanbot

Verfasst: 10.05.2020, 22:38
von alles2
Der Vermieter muss nicht dabei sein. Dafür hat er ja den Makler eingeschaltet, der ihn quasi vertritt und das Anbot vorformuliert.
Meiner Meinung ist das Mietanbot gültig, sobald zweifelsfrei das Mietobjekt und die wesentlichen Vertragsinhalte wie die Mietdauer, der Mietzins und die Kaution Erwähnung finden. Die Unterschrift des Vermieters braucht es nicht, weil er nach der Unterschrift des Wohnungssuchenden noch die Möglichkeit hat, das Anbot abzulehnen. Wenn er es annimmt, folgt der Mietvertrag. Sind dort Konditionen enthalten, die nicht marktüblich sind und nicht im Anbot drinstehen, muss man es nicht unterfertigen. Denn die Kosten für Reparaturen, die nicht vom Mieter verursacht wurden, sind grundlegend vom Vermieter zu tragen. Er hat nämlich dafür zu sorgen, dass der Mietgegenstand in einem brauchbaren Zustand ist. Immerhin bekommt er Miete dafür, dass es für Wohnzwecke nutzbar ist.

Ein falsches Datum (in wie fern?) im Mietanbot wäre für mich kein Kriterium, solange es keine Auswirkung auf das Rücktrittsrecht hat. Denn die Frist beginnt nicht mit dem Datum des Mietanbots, sondern sobald es der Wohnungssuchende erhalten hat.
Ob ein Quadratmeter Wohnflächen-Abweichung Grund genug wäre, damit man aus der Bindung rauskommt, kann ich nicht beurteilen. Aber in Deinem Fall sollten ohnehin die anderen zuvor genannten Gründe greifen!

Re: Mietanbot

Verfasst: 12.05.2020, 15:53
von mihirmane
Thanks.....

Re: Mietanbot

Verfasst: 13.05.2020, 11:39
von ii
Ja, vielen Dank, natürlich, aber unter einen andere Post haben wir Kontakt. 🙂