Hilfe gesucht! Mietanbot, Informationsfplicht & Provision
Verfasst: 17.04.2020, 12:04
Liebe Alle!
ich habe das Forum betreffend Mietanbot und Gültigkeit bereits durchforstet, benötige dennoch für meine Lage weitere Meinungen.
Vor ca. 1 Monat hat mein Freund einen kleinen Bungalow (Eigentum, Baujahr unbekannt) besichtigt. Mit Maklerin. Wir waren uns aufgrund der sehr hohen Kaution (€ 5000) und doch einiger Mängel am Grundstück (kaputter Zaun, welcher vom Besitzer nicht repariert werden wollte) von Beginn an nicht ganz sicher. Nachdem wir nur mit der Maklerin kommunizierten, hatten wir auch noch keinen Eindruck über den Vermieter und den Details des Mietvertrags.
Der Wunsch nach einem Garten siegte und wir unterzeichneten ein befristetes Mietanbot. Dieses wurde von uns bis 2.4. befristet. Am 2.4. kontaktierte uns der Eigentümer, dass er es annehmen würde, aber uns gerne noch Treffen/kennenlernen möchte.
Das Treffen fand dann am 4.4. statt (quasi nach der Befristung des Mietanbots). Bei dem Treffen meinte der Vermieter, zunächst, dass er so schnell wie möglich eine Anzahlung sehen möchte (Damit wir nicht abspringen) korrigierte, dann aber seine Aussage und meinte, dass wir davor noch den Mietvertrag zu sehen bekommen. Bevor das Ganze fixiert wird. (so hatten wir es jedenfalls verstanden)
Das Treffen selbst war aus Mieter Sicht sehr unangenehm, weil er uns sehr persönlich ausgefragt hat und danach auch noch ausgeforscht - Anruf bei meiner Hausverwaltung - dies ist natürlich alles nicht verboten, aber ich habe es als unangenehm und unangebracht empfunden. Zusätzlich wurden wir nicht über dringliche Sachen informiert, die sich jedoch dann im MV wiedergefunden haben.
Nach dem Treffen hat er uns jedoch nicht zuerst den Mietvertrag geschickt (wie eigentlich ausgemacht), sondern wir erhielten am 6.4. zuerst das Mietanbot, dieses jedoch, wie bereits gesagt, zu spät - aber er schrieb selbst "Fristverlängerung" drauf und auch das Kreuzchen, dass er das Mietanbot annimmt hat er nicht gemacht. Und ein paar Stunden den Mietvertrag, welcher Gelinge gesagt einfach eine Frechheit ist, eine 5-Seitige Inventar Liste, wo jeder Kratzer und Delle beschrieben wird und wie hoch die Hecke ist etc.
Im Mietvertrag selbst waren einfach sehr viele Dinge enthalten, die für uns als Mieter*innen absolut nicht in Ordnung sind und uns während des Gesprächs fälschlich/anders dargestellt wurden, ein paar Beispiele:
Hier wurde jedenfalls nicht der Informationspflicht nachgegangen und waren keine annehmbaren Bedingungen und keine Verhandlung auf Augenhöhe.
Nachdem uns dieser MV dann nur große Bauchschmerzen bereitetet, haben wir den Vermieter informiert, dass wir diesen MV nicht unterzeichnen. und ihm viel Erfolg für die weitere Suche gewunschen.
Nun möchte die Maklerin natürlich ihre Provision. Meine Fragen nun:
--> hat sie Anspruch auf die Provision? wenn einerseits das Mietanbot befristet war und andererseits der MV keine Mieterrechte vorsieht
--> könnte die Tatsache, dass wir den Vermieter, nach Befristung des Mietanbots getroffen haben, als Verlängerung des Anbots gewertet werden?
Für uns wären 2200 Euro eine ganze Menge Geld, die ich nun - da ich uns auch im Recht sehe - nicht zahlen möchte. Trotzdem möchte ich jedoch einen Rechtsstreit vermeiden und würde gerne ein paar Meinungen hören, wie hier nun am Besten vorzu gehen ist.
Die Maklerin hat bereits angekündigt, dass wir eine Rechnung erhalten werden.
Danke im Voraus!
Anja
ich habe das Forum betreffend Mietanbot und Gültigkeit bereits durchforstet, benötige dennoch für meine Lage weitere Meinungen.
Vor ca. 1 Monat hat mein Freund einen kleinen Bungalow (Eigentum, Baujahr unbekannt) besichtigt. Mit Maklerin. Wir waren uns aufgrund der sehr hohen Kaution (€ 5000) und doch einiger Mängel am Grundstück (kaputter Zaun, welcher vom Besitzer nicht repariert werden wollte) von Beginn an nicht ganz sicher. Nachdem wir nur mit der Maklerin kommunizierten, hatten wir auch noch keinen Eindruck über den Vermieter und den Details des Mietvertrags.
Der Wunsch nach einem Garten siegte und wir unterzeichneten ein befristetes Mietanbot. Dieses wurde von uns bis 2.4. befristet. Am 2.4. kontaktierte uns der Eigentümer, dass er es annehmen würde, aber uns gerne noch Treffen/kennenlernen möchte.
Das Treffen fand dann am 4.4. statt (quasi nach der Befristung des Mietanbots). Bei dem Treffen meinte der Vermieter, zunächst, dass er so schnell wie möglich eine Anzahlung sehen möchte (Damit wir nicht abspringen) korrigierte, dann aber seine Aussage und meinte, dass wir davor noch den Mietvertrag zu sehen bekommen. Bevor das Ganze fixiert wird. (so hatten wir es jedenfalls verstanden)
Das Treffen selbst war aus Mieter Sicht sehr unangenehm, weil er uns sehr persönlich ausgefragt hat und danach auch noch ausgeforscht - Anruf bei meiner Hausverwaltung - dies ist natürlich alles nicht verboten, aber ich habe es als unangenehm und unangebracht empfunden. Zusätzlich wurden wir nicht über dringliche Sachen informiert, die sich jedoch dann im MV wiedergefunden haben.
Nach dem Treffen hat er uns jedoch nicht zuerst den Mietvertrag geschickt (wie eigentlich ausgemacht), sondern wir erhielten am 6.4. zuerst das Mietanbot, dieses jedoch, wie bereits gesagt, zu spät - aber er schrieb selbst "Fristverlängerung" drauf und auch das Kreuzchen, dass er das Mietanbot annimmt hat er nicht gemacht. Und ein paar Stunden den Mietvertrag, welcher Gelinge gesagt einfach eine Frechheit ist, eine 5-Seitige Inventar Liste, wo jeder Kratzer und Delle beschrieben wird und wie hoch die Hecke ist etc.
Im Mietvertrag selbst waren einfach sehr viele Dinge enthalten, die für uns als Mieter*innen absolut nicht in Ordnung sind und uns während des Gesprächs fälschlich/anders dargestellt wurden, ein paar Beispiele:
Hier wurde jedenfalls nicht der Informationspflicht nachgegangen und waren keine annehmbaren Bedingungen und keine Verhandlung auf Augenhöhe.
Nachdem uns dieser MV dann nur große Bauchschmerzen bereitetet, haben wir den Vermieter informiert, dass wir diesen MV nicht unterzeichnen. und ihm viel Erfolg für die weitere Suche gewunschen.
Nun möchte die Maklerin natürlich ihre Provision. Meine Fragen nun:
--> hat sie Anspruch auf die Provision? wenn einerseits das Mietanbot befristet war und andererseits der MV keine Mieterrechte vorsieht
--> könnte die Tatsache, dass wir den Vermieter, nach Befristung des Mietanbots getroffen haben, als Verlängerung des Anbots gewertet werden?
Für uns wären 2200 Euro eine ganze Menge Geld, die ich nun - da ich uns auch im Recht sehe - nicht zahlen möchte. Trotzdem möchte ich jedoch einen Rechtsstreit vermeiden und würde gerne ein paar Meinungen hören, wie hier nun am Besten vorzu gehen ist.
Die Maklerin hat bereits angekündigt, dass wir eine Rechnung erhalten werden.
Danke im Voraus!
Anja