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minderjähriger 17 Jahre mietet Wohnung

Verfasst: 19.02.2020, 06:45
von FranzHuber
Hallo ,
ein minderjähriger unterschreibt 2 Monate vor der Volljährigkeit einen Mietvertrag .
Mietvertragsdauer ab 18. Geburtstag 1 Jahr Mindestmietdauer !?

1 Monatsmiete bereits überwiesen . Mieter verlangt Vertragserfüllung.
Minderjähriger war 3 Monate in Miete und zog dann 2 Wochen nach dem 18. Geburtstag wieder aus der Wohnung !?

Re: minderjähriger 17 Jahre mietet Wohnung

Verfasst: 21.02.2020, 02:03
von alles2
Moment, der Mieter unterschreibt den Vertrag, zieht aus und besteht auf den Vertrag? Dann ist doch alles in Ordnung, wenn er sich auch daran hält! Auch Minderjährige dürfen unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag unterschreiben!
Oder meintest Du: "VERMieter verlangt Vertragserfüllung"?

Als Mieter sind man verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten oder die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten, egal ob er die Wohnung tatsächlich bewohnt oder nicht. Außer es gibt eine einvernehmliche Auflösung und/oder ein Nachmieter wurde vorgeschlagen.
Auch wenn der mittlerweile Volljährige die Wohnung unbenutzt lässt, bleibt er weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet. Außer er hat eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch einen Härtefall (berufsbedingter Ortswechsel, schwere Erkrankung, Vergrößerung der Familie...) begehrt, bei er es eben kein Entgegenkommen seitens des Vermieters gibt.

Aber in Wirklichkeit kennen wir die Details und die Vorgeschichte nicht, sodass wir die Sachlage schwer einschätzen können.
Sollte die berechtigte Situation eingetreten sein, dass sich der Mieter im Zahlungsrückstand befindet, fängt die Sache mit einer (schriftlichen) Mahnung als ersten Schritt an...

Re: minderjähriger 17 Jahre mietet Wohnung

Verfasst: 21.02.2020, 04:28
von mastercrash
Der Minderjährige hat vor Volljährigkeit (als mündiger Minderjähriger) eine Willenserklärung abgegeben.

Auch wenn es nur 2 Wochen vor Volljährigkeit war und auch wenn der Mietvertrag erst nach seinem 18. Geburtstag fällig wurde, konnte er den Mietvertrag nur wirksam abschließen, wenn er eigenes Erwerbseinkommen oder ausreichendes freies Vermögen hatte, mit dem er die Verpflichtung aus dem Mietvertrag voraussichtlich wird einhalten können ohne seine Lebensbedürfnisse zu gefährden oder wenn die Eltern dem Mietvertrag zugestimmt haben.

Bitte erklären Sie genauer was das Ziel ist, folgendes basiert auf Annahmen:
Sollte er den Mietvertrag trotz Mindestvertragslaufzeit nicht mehr wollen, und sollten seine Eltern nicht gegenüber dem Vermieter (und er nach der Volljährigkeit auch selbst nicht) bereits die Zustimmung erteilt haben, könnte er versuchen sich auf die Unwirksamkeit wegen Geschäftsunfähigkeit zu berufen, mit der Begründung der Mietzins kann durch eigenes Arbeitseinkommen oder durch eigenes freies Vermögen nicht beglichen werden (entweder gar nicht weil kein eigenes Erwerbseinkommen oder nicht ohne die Befriedigung der Lebensbedürfnisse zu gefährden).

Die Frage ist hier natürlich immer: Was passiert mit den bereits konsumierten Monaten, in denen der Minderjährige die Wohnung genutzt hat. Würde die Geschäftsunfähigkeit durch ein Gericht anerkannt, wäre die bereits bezahlt Miete sogar wieder herauszugeben, weil der Vertrag von Beginn an unwirksam gewesen wäre (in eventu reduziert um ein deliktisches culpa in contrahendo für den Vertrauensschaden zum Nachteil des Vermieters - was die Rechtssprechung in Vergangenheit eher verneinte).
Sollte er nur aus dem Vertrag raus wollen würde sich hier ein Vergleich anbieten: Bereits bezahlter Mietzins bleibt beim Vermieter aber der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen sofort aufgelöst. Der Vermieter riskiert nicht plötzlich mehrere Monatsmieten erstatten zu müssen und Mieter ist aus dem Vertrag raus.

Re: minderjähriger 17 Jahre mietet Wohnung

Verfasst: 21.02.2020, 10:18
von alles2
Abgesehen davon, dass der Vertragsabschluss 2 MONATE vor Volljährigkeit war (nicht 2 Wochen), geht es dem Threadstarter wohl nicht darum, ob der Vertrag rechtswirksam ist. Denn sonst hätte man nicht die Vertragsdauer vom Alter des Mieters abhängig gemacht (Mindestmietdauer 1 Jahr ab 18. Geburtstag).

Zudem besteht ja der Vermieter wahrscheinlich auf die Vertragserfüllung, wenn ich es richtig deute und dem Fragesteller ein unglücklicher Tippfehler unterlaufen ist.