Unverhältnismäßig hohe Pönale im Mietvertrag

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Sigrid001
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Unverhältnismäßig hohe Pönale im Mietvertrag

Beitrag von Sigrid001 » 13.02.2020, 17:19

Liebe Forumgemeinde,

Hoffe auf einen guten Tipp da ich derzeit leider sehr in der Klemme sitze :(
Hatte als Zweitwohnsitz eine Wohnung in Holland angemietet und bin nun
vor drei dort Monaten ausgezogen weil der Vertrag nach 3 Jahren ausgelaufen ist
und ich die Wohnung auch nicht mehr nutze da ich nur mehr selten beruflich
in Holland zu tun habe.

Vor dem Auszug gab es eine gemeinsame Begehung mit dem Vermieter, er hat gesagt
dass der Zustand der Wohnung in Ordnung ist und nur mehr einige Kleinigkeiten
erledigt werden müssen (Zb. Löcher in den Wänden verspachteln), das habe ich
dann auch gemacht. Habe die Wohnung dann geputzt und vollständig geräumt (leer)
verlassen. Die Wände habe ich nicht weiß gestrichen weil sie als ich eingezogen
bin auch nicht ausgemalt waren. Muss dazu sagen dass ich sehr selten in der Wohnung
war und sie bis auf einige Wochen im Jahr leer gestanden ist, daher kann von einer
starken Abnutzung der Wohnung keine Rede sein, ich habe dort wenn es hoch kommt
vielleicht 20 Mal gekocht. Die Wohnung war bei meinem Einzug auch ziemlich verdreckt
und staubig, habe sie dann einen ganzen Tag lang geputzt.

Nun behauptet der Vermieter dass ich die Wohnung in einem derart schlechten Zustand
hinterlassen habe dass er sie nicht weiter vermieten konnte. Er musste sie
renovieren und will mir für das Ausmalen über 3.000 Euro und für das Putzen ca.
2.000 Euro in Rechnung stellen. Die Kaution von ca 3.000 Euro will er mir auch
nicht zurück überwiesen. Doch nun kommt der Hammer: Zusätzlich will er mir
pro Tag 100 Euro als Pönale in Rechnung stellen weil er die Wohnung in der
Zwischenzeit ja nicht vermieten konnte. Das ergibt für die letzten Monate eine
Summe von über 10.000 Euro.

Die Pönale von 100 Euro pro Tag falls die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurückgegeben
wird steht leider auch im Mietvertrag. Ist eine so hohe Pönale nicht trotzdem gesetzeswidrig,
vor allem nachdem ich "nur" 1000 Euro im Monat Miete bezahlt habe und er mir nun hochgerechnet
ca. 3000 Euro als Pönale pro Monat in Rechnung stellen will? Das steht doch in keinem Verhältnis
zum Verdienstentgang, es handelt sich um die dreifache Summe der Miete die er erzielen würde?
Zudem ist ja das Ausmalen der Wohnung für den Mieter ja auch nicht verpflichtend oder (vor allem
da ich sie garnicht ausgemalt übernommen habe)? Wie soll ich mich in diesem Fall am Besten
verhalten? Hoffe dass jemand einen Tipp für mich hat weil ich wirklich verzweifelt bin.

Lg, Sigrid



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Unverhältnismäßig hohe Pönale im Mietvertrag

Beitrag von mastercrash » 13.02.2020, 18:12

Zuerst:
Da sich wohl sowohl das Mietobjekt als auch der Vermieter in Holland befindet kommt holländisches Recht zur Anwendung, siehe Rom I Verordnung:
Für Verträge über unbewegliche Sachen gilt das Recht des Staates, in dem die unbewegliche Sache belegen ist. Dies gilt jedoch nicht für die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen mit einer Dauer von höchstens sechs aufeinander folgenden Monaten. In diesen Fällen gilt das Recht des Staates, in dem der Vermieter oder Verpächter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wir sind hier aber in einem Forum für österreichisches Recht.

Hier bei uns gäbe es zB was die Vertragsstrafe angeht ein richterliches Mäßigungsrecht. Außerdem könnte so etwas bei uns nach § 879 ABGB sittenwidrig sein, wenn jemand pro Tag einer Reparatur, die vielleicht gar nicht verschuldet ist (sondern nur durch üblichen Gebrauch des Mietobjekts angefallen ist), eine Vertragsstrafe einhebt. Auch dürfte der Betrag pro Tag ja nicht höher sein, als es die Miete für diese Zeit wäre. Sonst zählt ja das Argument, weil er das Objekt in dieser Zeit nicht vermieten kann entsteht dieser Schaden, ja nicht mehr (mit der Folge dass ein Richter die Vertragsstrafe jedenfalls auf die tatsächlich entgangene Miete reduzieren würde).

Jeder Schaden, den der Vermieter geltend macht müsste hier zudem belegt werden und bewiesen werden, dass dieser Schaden durch unübliche oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist. Die Reparatur-Kosten müssten dann (praktisch Centgenau) durch Rechnungen oder Gutachten belegt werden. Abnutzungserscheinungen und Beschädigungen, die auch bei üblichem Gebrauch des Mietobjekts entstehen, trägt (in Österreich) der Vermieter.

In Holland wird es wohl ähnlich sein, aber genau sagen kann das nur ein holländischer Jurist.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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