Befristeter Vertrag vor 7 Monaten ausgelaufen/verlängert? Vermieter will Auflösung und Neuabschluss
Verfasst: 07.02.2020, 11:22
Hallo zusammen,
ich habe vor dreieinhalb Jahren einen befristeten Mietvertrag vom 01.07.2016 bis zum 03.06.2019 unterschrieben. Der Vertrag hat die folgende Klausel enthalten:
Im Juli 2019 haben weder ich, noch die Vermieterin eine Kündigung oder Verlängerung angesprochen.
Im Internet habe ich mehrere Beiträge gefunden, die sich über das folgende einig sind:
Diese Woche hat mich allerdings die Vermieterin darauf hingewiesen, dass wir uns aktuell in einer rechtlichen Grauzone befinden und dass sie mir einen Vertrag zur einvernehmlichen Auflösung des Mietverhältnises, sowie einen neuen Mietvertrag mit Befristung auf fünf Jahre zukommen lassen würde. Beides habe ich seither erhalten.
Meine Frage ist nun, ob die Aussage der rechtlichen Grauzone zutrifft weil das Mietverhältnis laut Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf? Und falls dem nicht so ist, welche Gründe könnte die Vermieterin haben um eine Auflösung mit anschließendem Neuabschluss vorzuziehen?
Vielen dank im Voraus!
ich habe vor dreieinhalb Jahren einen befristeten Mietvertrag vom 01.07.2016 bis zum 03.06.2019 unterschrieben. Der Vertrag hat die folgende Klausel enthalten:
Im Juli 2019 haben weder ich, noch die Vermieterin eine Kündigung oder Verlängerung angesprochen.
Im Internet habe ich mehrere Beiträge gefunden, die sich über das folgende einig sind:
Diese Woche hat mich allerdings die Vermieterin darauf hingewiesen, dass wir uns aktuell in einer rechtlichen Grauzone befinden und dass sie mir einen Vertrag zur einvernehmlichen Auflösung des Mietverhältnises, sowie einen neuen Mietvertrag mit Befristung auf fünf Jahre zukommen lassen würde. Beides habe ich seither erhalten.
Meine Frage ist nun, ob die Aussage der rechtlichen Grauzone zutrifft weil das Mietverhältnis laut Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf? Und falls dem nicht so ist, welche Gründe könnte die Vermieterin haben um eine Auflösung mit anschließendem Neuabschluss vorzuziehen?
Vielen dank im Voraus!