Gartengröße

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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matze3180
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Gartengröße

Beitrag von matze3180 » 02.02.2020, 14:03

Hallo

Wir haben da ein großes Problem mit unserem Vermieter. Wir sind im November 2019 in eine Doppelhaushälfte zur Miete gezogen mit 149 qm Garten und Einlagerungsrämen außen was noch nicht fertig war. Nun 3 Monate später ist die fertigung fast abgeschlossen und uns ist aufgefallen das die Baufirma beim Bau der Einlagerungsräume nicht nach Bauplan gearbeitet hat und uns durch die Konstruktion gut 30qm vom Garten fehlen. Nun hat uns unser Vermieter eine Neuberechnung zugesandt wonach wir für die 30 fehlenden qm nur eine Mietreduktion von gut 27 € gewährt wo wir uns denken hmmm da nehm ich doch lieber die Gartenfläche.

Meine Frage darf ein Vermieter uberhaubt sowas einfach von sich aus bestimmen ohne unserem Einverständnis?
Können wir auf die Fläche laut Bauplan bestehen?
Mal davon gibt es ja nen Mietvertrag der ja normal bindend ist auf die Fläche.

Danke und LG



alles2
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Re: Gartengröße

Beitrag von alles2 » 04.02.2020, 13:33

Das ist schwer abzuschätzen, wie groß dadurch die Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes ist. Folglich gibt es für die Höhe der Mietzinsminderung kein Katalog, sondern maximal nur Richtwerte oder Orientierungshilfen.

Wieviel % wären denn die 27 Euro vom gesamten Brut­to­miet­zins? Dann bekommt man eventuell ein Gefühl dafür, ob es angemessen ist. Natürlich kann daher jeder zu seinem eigenen Vorteil verhandeln.
Du musst daher auf den Deal Deines Vermieters nicht eingehen. Du kannst ihm darlegen, inwiefern Ihr dadurch beeinträchtigt seid und -falls möglich- ihn um Behebung der Beeinträchtigung bitten. In diesem Schreiben sollte man weiters darauf verweisen, dass bereits ab Beginn der Beeinträchtigung per Gesetz eine Miet­zins­min­der­ung zusteht. Theoretisch hättet Ihr die Möglichkeit, Zuviel bezahlte Miete zurückzufordern und weitere Mieten nur vorbehaltlich zu bezahlen.
Musst aber dabei aufpassen, denn der Vermieter könnte im schlimmsten Fall eine Räumungsklage erwirken! Wenn Deine Forderung realistisch und plausibel begründbar ist, bist Du da auf der eher sichereren Seite und die Klage wird nicht durchgehen.

Aufgrund der vielen Unklarheiten könntest Du Dich an den Konsumentenschutz der AK wenden. Dort gibt es auch ein Experte für Mietrecht!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

matze3180
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Re: Gartengröße

Beitrag von matze3180 » 07.02.2020, 08:00

Hallo

Danke erstmal für die Antwort damit fühlen wir uns schon etwas ruhiger. Ich hab die % jetzt mal ausgerechnet auf die allgemeine Brutto Miete und komm auf eine mietzinsminderung von 2,35 % was mir für die fehlenden qm sehr sehr gering erscheint.

LG

alles2
Beiträge: 3308
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Re: Gartengröße

Beitrag von alles2 » 07.02.2020, 23:38

Wie gesagt, eine gesetzlich festgesetzte Orientierung dürfte es wohl nicht geben. Daher wirst Du bei den Verhandlungen einen gewissen (willkürlichen) Spielraum haben. Natürlich muss es so realistisch sein, dass sich auch der Vermieter darauf einlassen würde.

Ein Faktor könnte sein, ob die geringere Fläche eine Beeinträchtigung der Gartenbenutzung darstellt. Wenn auf der Fläche ohnehin nichts gemacht werden könnte und die einfach nur so "frei" bleiben würde, wäre jede Forderung eigentlich ohne Erfolg und man kann das Angebot des Vermieters ruhig annehmen.

Könnt Ihr Euch durch die reduzierte Fläche nicht wie gewollt entfalten, müsste man herausfinden, zu welchen Anteil sich der Garten in der Miete niederschlägt. Das Verhältnis von Wohnfläche zu Gartenfläche kann man beispielsweise mit 90:10 aufteilen. Weil Du um ein Fünftel vom Garten gebracht wurdest, wären 2 % Minderung vom Brutto-Mietzins angemessen und das Angebot daher im Rahmen.

Um konkreter zu werden, könnte man folgende Pi-Mal-Daumen-Berechnung der Mietzinsreduzierung anstellen:
Finde die ortsübliche Miethöhe für Deine Wohnraumfläche heraus und ziehe es von Deiner Bruttomiete ab. Davon ziehst Du 80 % ab. Jetzt würde mich interessieren, wieviel es vom Bruttomietzins ausmacht. So ungefähr könntest Du es dem Vermieter/Gericht formulieren, ohne dass es nach einer übertriebenen Forderung klingt.
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