Kündigung befristeter Mietvertrag
Verfasst: 16.01.2020, 19:00
Liebe alle,
da ich mich rechtlich leider gar nicht auskenne habe ich eine kurze Frage.
Wir wollen bald ausziehen und haben folgenden Mietvertrag:
Abgeschlossen ab 1.4.2019 mit einer Befristung von 5 Jahren.
Darunter steht folgendes:
Gem. Paragraph 29 Abs 2 MRG hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis nach Ablauf eines Jahres vor Ablauf der bedungenen Zeit, jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist kündigen.
Bedeutet das, dass wir frühestens am 1.4.2020 kündigen können und somit das Mietverhältnis Ende Juli endet?
Danke und liebe Grüße
Vanessa
da ich mich rechtlich leider gar nicht auskenne habe ich eine kurze Frage.
Wir wollen bald ausziehen und haben folgenden Mietvertrag:
Abgeschlossen ab 1.4.2019 mit einer Befristung von 5 Jahren.
Darunter steht folgendes:
Gem. Paragraph 29 Abs 2 MRG hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis nach Ablauf eines Jahres vor Ablauf der bedungenen Zeit, jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist kündigen.
Bedeutet das, dass wir frühestens am 1.4.2020 kündigen können und somit das Mietverhältnis Ende Juli endet?
Danke und liebe Grüße
Vanessa