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Kündigung befristeter Mietvertrag

Verfasst: 16.01.2020, 19:00
von vini1505
Liebe alle,

da ich mich rechtlich leider gar nicht auskenne habe ich eine kurze Frage.

Wir wollen bald ausziehen und haben folgenden Mietvertrag:

Abgeschlossen ab 1.4.2019 mit einer Befristung von 5 Jahren.

Darunter steht folgendes:
Gem. Paragraph 29 Abs 2 MRG hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis nach Ablauf eines Jahres vor Ablauf der bedungenen Zeit, jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist kündigen.

Bedeutet das, dass wir frühestens am 1.4.2020 kündigen können und somit das Mietverhältnis Ende Juli endet?

Danke und liebe Grüße
Vanessa

Re: Kündigung befristeter Mietvertrag

Verfasst: 16.01.2020, 21:43
von mastercrash
Ja dies ist korrekt wegen der Mindestvertragslaufzeit.