Miete bei Altbau nach 1945

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TomTom
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Miete bei Altbau nach 1945

Beitrag von TomTom » 14.01.2020, 20:34

Hallo,

ich hätte folgende Frage:

Gilt bei der Miete von einem Altbau der im Krieg zerstört wurde und nach 1953 wieder aufgebaut wurde der Richtwert-Mietzins (Mietdeckelung) oder kann der Vermieter auch mehr verlangen? - Mir wurde gesagt, dass er höher sein kann, aber nicht so hoch wie bei einem Neubau. Stimmt das? (Am Eingang von dem Haus hängt eine Tafel worauf in etwa geschrieben steht: "Dieses Haus wurde beschädigt ..... und aus Mitteln des Ministeriums in den Jahre 195X wiederaufgebaut"

Edit:
Original steht auf der Tafel: Dieses Haus wurde in der Kriegszeit 1939/45 beschädigt und aus Fonds des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau unter Bundeskanzler Julius Raab wiederhergestellt.
Laut Grundbuchauszug ist die Wohnung nicht beschädigt bzw. wurde nicht um Fondshilfe gebeten (andere Wohnungen schon)

Danke für eure Antworten!



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