Verdacht auf Betrug und falsches Dokument

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Apricus
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Verdacht auf Betrug und falsches Dokument

Beitrag von Apricus » 31.10.2019, 09:45

Im Rahmen einer Klage gegen der Vermieter eine GmbH in Innsbruck, um die BK-Abrechnungen 2015-2016-2017-2018 zu erhalten, die er trotz meiner unzähligen mündlichen und registrierten Postanfragen und auch nach Anfragen von der AK Innsbruck nie gesendet hatte.
Der in Italien ansässige Inhaber der GmbH überreichte meinem Anwalt im April 2019 eine Fotokopie einer Kopie des Vorbesitzers, ebenfalls einer italienischen Firma, in der am unteren Rand der ersten Seite drei maschinengeschriebene Zeilen stehen (das Dokument stammt aus dem 22.12. 1994). Diese drei Zeilen erscheinen nicht auf dem in meinem Besitz befindlichen Exemplar, von dem ich auch eine Kopie des eingeschriebenen Umschlags mit Empfangsbestätigung aufbewahrt habe. Außerdem sind seine fotokopien nicht von der verantwortlichen person signiert und weisen andere unterschiede zu meinem original auf, Unterschiede, die auf eine digitale Verarbeitung auf dem PC hindeuten und anschließend fotokopiert werden.
Ich muss darauf hinweisen, dass ich in April 1990 ohne schriftlichen Vertrag gemietet und sogar ohne mündliche Absprachen habe und alle Mitteilungen sind in italienischer Sprache.
In diesen drei Zeilen wird erwähnt, dass die Miete ab dem 1.1.1998 dem jährlichen Index nach Statistik Austria unterliegt.
Der jetzige Eigentümer (ab April 2015) hat bis Oktober 2017 noch nie um die Mietanpassung nach Statistik Austria verlangt, nur wann ich weiterhin darauf bestand die Betriebskostenabrechnungen (2015-16) einzufordern,fast wie eine Erpressung, hat er mir im November 2017 einen Einschreibebrief mit der Angabe des Index-Statistik Austria ab Januar 2002 geschickt.
Mein Anwalt schrieb an den Anwalt des Inhabers und stellte die merkwürdigen Unterschiede zwischen den beiden Kopien fest, als Antwort haben wir erhalten, dass sie es auf diese Weise vom Sekretariat des Vorbesitzers erhalten haben.
Mein vertrauenswürdiger Anwalt hält es für angebracht, beim Staatsanwalt eine Beschwerde in Bezug auf Betrug und ein falsches Dokument einzureichen. Ich war persönlich in der Staatsanwalschaft und sie sagten mir, dass diese beiden Dokumente nach drei Jahren Verjährt sind, sollte der Vermieter weiterhin eine Aktualisierung des Index erfordern, reicht es aus, eine Beschwerde beim Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck einzureichen.
Meine Frage ist, was raten Sie mir zu tun?
Ich lege großen Wert auf Ihre Beratung, denn seit ich Ihre Website besuche, habe ich gelernt Sie zu schätzen. Danke



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