Vermieter verlangt Miete nach Vertragsende

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lukecake
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Vermieter verlangt Miete nach Vertragsende

Beitrag von lukecake » 17.10.2019, 13:18

Hallo,

Ich habe am 15.09.2014 eine Mietwohnung bezogen für die ich einen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag unterschrieben habe.
Die letzten 2 September Wochen wurden mir nicht verrechnet und galten als Einzugspuffer. (Erste Miete 10/2014)

Ich habe mich entschieden den Vertrag nicht zu verlängern und mein Kündigungsschreiben mit 04/2019 eingereicht.

Alles schien nach Plan zu laufen, ich habe die Wohnung mit Ende 08/2019 geräumt und mit 4.09.2019 die Schlüsselübergabe durchgeführt. Der Mitarbeiter der Hausverwaltung hatte nichts auszusetzen und meines Erachtens nach war das Verhältnis beiderseits im Guten beendet.

Am 14.10.2019 habe ich per Post eine Mietvorschreibung für 09/2019 inklusive Mahngebühr erhalten.
Auf Rücksprache mit der Hausverwaltung sind die Herrschaften der Meinung, dass die Wohnung bis 14.10.2019 zu bezahlen ist und da bis jetzt keine Zahlungseingänge stattgefunden haben werden Sie sich den Teil von der Kaution einbehalten.


Ich bin sehr verärgert und kann mir nicht vorstellen dass das mit rechten Dingen zugeht. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen?



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Vermieter verlangt Miete nach Vertragsende

Beitrag von mastercrash » 17.10.2019, 14:13

Dies hängt davon ab, welcher Zeitpunkt als genauer Mietbeginn im Mietvertrag steht.

Also ob Ihnen die Miete für die September-Wochen erlassen wurden (zB Entsagung § 1444 ABGB) doch der Mietvertrag grundsätzlich inkl Mietzins hier schon gültig gewesen wäre

oder

ob der Mietvertrag erst mit 01.10. begonnen hat und Sie die Schlüssel (ohne laufenden Mietvertrag und damit ganz ohne Zahlungsverpflichtung) aus Kulanz bereits vorher bekommen haben.

Nicht zuletzt hängt es noch davon ab, wie Sie gekündigt bzw die Nicht-Verlängerung mitgeteilt haben (unter Einhaltung vereinbarter oder gesetzlicher Fristen etc...)

Angenommen der Mietvertrag war vom 15.09.2014 an gültig mit Dauer 5 Jahre und die Willenserklärung zur Nicht-Verlängerung wurde fristgerecht mitgeteilt, wäre das Ende der 14.09.2019.

Hätten Sie die Schlüssel der Wohnung aus Kulanz vor Beginn des Mietvertrages früher erhalten, doch der formelle Beginn war am 01/10 wäre das Ende der 30/09/2019 bei entsprechender Kündigung.

Auf den Termin 14.10.2019 komme ich eigentlich nur dann, wenn man sagt, der Mietvertrag war mit 15.09.2014 gültig und es ist eine Kündigungsfrist seitens des Mieters von 6 Monaten einzuhalten, was auch durchaus üblich und nach ABGB zulässig wäre (also der Mietvertrag wurde bereits verlängert, weil die 6 Monate unterschritten worden wären und es würden hier 6 Monate Frist einer gewöhnlichen Mieter-Kündigung gelten).

Sie haben das Kündigungsschreiben mit 04/2019 eingereicht. Wären 6 Monate zum geplanten Ende des Vertrages vereinbart (sowohl was zB die Erklärung zur Nicht-Verlängerung oder eben auch eine Mieter-Kündigung angeht) hätte die Frist ab 14/04/2019 zu laufen begonnen, + 6 Monate = 14/10/2019. Dann hätten Sie nämlich die Frist zur Kündigung bzw zur fristgerechten Abgabe der Erklärung der Nicht-Verlängerung um einige Wochen verpasst.

Ohne den genauen Vertrag und die vereinbarten Kündigungsfristen und Fristen zur Abgabe der Erklärung der Nicht-Verlängerung und den genauen Kündigungswortlaut zu kennen ist es schwer hier festzustellen, wie die Sachlage ist.

Man müsste daher folgendes sicher wissen, um den Fall überhaupt beurteilen zu können:
- Formeller Beginn des Mietvertrages (nicht: "ich habe die Wohnung bezogen", beziehen kann man vieles, auch ohne Vertrag)
- Genaue Kündigungsfristen (zB "wird automatisch verlängert, wenn die Parteien nicht mindestens..." und auch zB "Kündigung seitens des Mieters ist unter Einhaltung einer Frist von ..."
- Wann genau die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist (Tag der Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten)

Wenn es wirklich 6 Monate Frist sind, müssten Sie in den sauren Apfel beißen, weil Sie dann mit Ihrer Kündigung im April schlichtweg die Frist versäumt hätten.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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