Mietzinsbildung Bei Wiederaufgebauten Gebäuden
Verfasst: 21.08.2019, 20:14
Hallo,
ich bin neu hier, hoffentlich mache ich nichts falsch.
Ich bin gerade am überlegen ob ich eine Immobilie (parifiziert) erwerben soll oder nicht. Der Makler sowie die Hausverwaltung sagen mir, dass die Immobilie im Teilanwendungsbereich des MRG liegt und somit ein freier Mietzins vereinbar wäre.
Nun habe ich aber erfahren, dass Gebäude die durch den Krieg Zerstört wurden und mit einem Wohnhaus- Wiederaufbaufond errichtet wurden, doch noch in die Vollanwendung des MRG fallen. Der Makler versichert mir, dass dies nur bei Immobilien im schlichten Eigentum der Fall wäre. Ist das so richtig, oder sollte ich mir Sorgen machen? Ich habe auch in der Judikatur nichts eindeutiges finden können, da laut § 15 Abs. 9 WWG die Immobille so lange dem MRG untersteht, bis das Darlehen zurückbezahlt wurden. Aber dann würde das RBG 1971 doch überhaupt keinen Sinn ergeben?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, ich wäre für jede Hilfe sehr Dankbar!
LG
Giorgi
ich bin neu hier, hoffentlich mache ich nichts falsch.
Ich bin gerade am überlegen ob ich eine Immobilie (parifiziert) erwerben soll oder nicht. Der Makler sowie die Hausverwaltung sagen mir, dass die Immobilie im Teilanwendungsbereich des MRG liegt und somit ein freier Mietzins vereinbar wäre.
Nun habe ich aber erfahren, dass Gebäude die durch den Krieg Zerstört wurden und mit einem Wohnhaus- Wiederaufbaufond errichtet wurden, doch noch in die Vollanwendung des MRG fallen. Der Makler versichert mir, dass dies nur bei Immobilien im schlichten Eigentum der Fall wäre. Ist das so richtig, oder sollte ich mir Sorgen machen? Ich habe auch in der Judikatur nichts eindeutiges finden können, da laut § 15 Abs. 9 WWG die Immobille so lange dem MRG untersteht, bis das Darlehen zurückbezahlt wurden. Aber dann würde das RBG 1971 doch überhaupt keinen Sinn ergeben?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, ich wäre für jede Hilfe sehr Dankbar!
LG
Giorgi