Rauchfangkehrung
Verfasst: 08.08.2019, 12:19
Hallo
Ich wohne zur Zeit in einer WG in Wien (als Untermieterin) und habe eine Frage zu den jährlichen Rauchfang-Hauptkehrungen.
Bei dem ersten geplanten Termin dieser, waren einer meiner Mitbewohner und ich daheim, haben aber beide niemanden läuten gehört. Der zweite Termin war nun Anfang August, bei dem aufgrund der Sommerferien niemand in der Wohnung in Wien war. Nun frage ich mich, ob überhaupt wir Untermieter dafür zuständig wären, oder nicht doch der Hauptmieter? Wer muss nun eventuell anfallende Gebühren wegen dem "Verpassen" beider Termine zahlen?
Liebe Grüße
Ich wohne zur Zeit in einer WG in Wien (als Untermieterin) und habe eine Frage zu den jährlichen Rauchfang-Hauptkehrungen.
Bei dem ersten geplanten Termin dieser, waren einer meiner Mitbewohner und ich daheim, haben aber beide niemanden läuten gehört. Der zweite Termin war nun Anfang August, bei dem aufgrund der Sommerferien niemand in der Wohnung in Wien war. Nun frage ich mich, ob überhaupt wir Untermieter dafür zuständig wären, oder nicht doch der Hauptmieter? Wer muss nun eventuell anfallende Gebühren wegen dem "Verpassen" beider Termine zahlen?
Liebe Grüße