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WG Mietminderung

Verfasst: 31.07.2019, 15:27
von whackness
Hallo,

Ich stehe vorfolgendem Problem.
Ich wohne in einer Wohnung in Wien, eine WG mit 5 Zimmern.
Die Wohnung läuft über ein Studentenwohnheim, welches eine Wohnung angemietet hat, dementsprechend hat jeder seinen eigenen Mietvertrag etc.
Heute morgen sind 2 Frauen unangekündigt in die Wohnung gekommen, und eine davon hat ein Zimmer bezogen.
Beide Frauen waren uns gänzlich unbekannt, die knapp 40 jährige Frau die eingezogen ist, trägt daran wohl keine Schuld.
Die andere Dame war von einer gemeinnützigen Organisation und meinte das Zimmer wäre von der Organisation vermietet und abgesprochen mit dem Vermieter.
Darüberhinaus bleibt die Dame nur 2 Monate.
Mit dem Vermieter war abgesprochen, dass nur Personen einziehen, die Studenten sind und mit vorheriger Absprache ob das Zusammenleben auch passt.

Präzise lautet mein Problem wiefolgt:
1. Mir bzw. uns wurden vorher keinerlei Informationen zugetragen, dass jemand einzieht.
2. Die Dame ist keine Studentin.
3. Mir bzw. uns wurde nicht Bescheid gesagt, dass 2 Fremde Personen unsere Wohnung betreten.

In unserem Mietvertrag steht folgendes:

"Der Heimträger „-----------------------“ ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des
Vereinsgesetzes. Der Zweck des Vereins ist die Organisation und Zurverfügungstellung
von Heimplätzen an Studierende im Sinne des § 4 Studentenheimgesetz"

(8) Der Heimträger ist berechtigt, aus wichtigen Gründen den Vertragsgenstand unter Vorankündigung einen Tag im Voraus zu besichtigen. Bei Gefahr im Verzug ist der Heimträger
zum sofortigen Betreten des Vertragsgenstandes berechtigt. Den Vertragsgegenstand hat
der Heimbewohner vor Ablauf oder nach Kündigung seines Vertrages auf Verlangen des
Heimträgers nach Vorankündigung besichtigen zu lassen.


Meines Erachtens nach wird gegen alle 3 Punkte die ich aufgezählt habe verstossen, laut Vertrag.

Habe Ich nun eine Chance auf Mietminderung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wie gehe Ich am besten mit dem Vertragsbruch um?
Ausziehen kommt für mich nicht in Frage.

Beste Grüße

Re: WG Mietminderung

Verfasst: 31.07.2019, 20:04
von Heron
1 + 3) Studentenheimplätze sind vom Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes voll ausgenommen, selbst wenn diese in einer abgeschlossenen Wohnform mit wenigen Mitbewohner eingerichtet sind. Nehmen Sie Einblick in den Heimvertrag, um zu eruieren, was Ihr Vertragsobjekt ist und ob Ihnen tatsächlich vertraglich ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wurde. Ich nehme an, dass Sie nicht die gesamte Wohnung gemietet haben, sondern nur einen Heimplatz (in Ihrem Fall offenbar Einzelzimmer unter Mitbenützung der Gemeinschaftseinrichtungen) und Küche/Bad/Flur etc. zur gemeinsamen Benützung sind. Natürlich darf auch bei den Gemeinschaftseinrichtungen keine schikanöse Beeinträchtigung seitens des Heimträgers geschehen, aber bei einem einmaligen Betreten sehe ich das nicht gegeben.

2) Es gibt nach dem Studentenheimgesetz ausdrücklich auch die Möglichkeit Gastverträge mit Nicht-Studenten abzuschließen (§5a Studentenheimgesetz).