Rechnung vom Vormieter

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Leda
Beiträge: 2
Registriert: 18.07.2019, 13:55

Rechnung vom Vormieter

Beitrag von Leda » 18.07.2019, 14:59

Hey,

Ich habe in meiner aktuellen WG vor 2 Jahren die Hauptmiete übernommen und den alten Energieliefervertrag gekündigt sowie einen neuen mit Wien Energie abgeschlossen, ebenso wechselte der Vermieter zu dem Zeitpunkt. Ich habe bereits vorher kurz dort gewohnt allerdings erst vor 2 Jahren die Verträge übernommen.
Nun ist herausgekommen das seit 2 Jahren (anscheinend auch noch 3 Jahre davor) der Gaszählerstand nicht abgelesen wurde, die Gasrechnungen sind also alle geschätzt, allesamt deutlich zu niedrig.
Nun kam ein Herr und hat den aktuellen Zählerstand abgelesen, mit erst großer Verwunderung wurde mir für die gesamte Zeit die Differenz (auch bevor ich das Vertragsverhältnis begonnen habe) in Rechnung gestellt als Nachzahlung.
Nachdem ich das reklamiert hatte, wurde, da ich beim neun Vertragsabschluss keinen Zählerstand notiert hatte, nun geschätzt wie viel ich seit Vertragsbeginn verbraucht habe. Soweit so gut, die Schätzung mag minimal zu hoch sein, aber das lass ich mir als "Bestrafung und Denkzettel" gerne gefallen.
Den Betrag davor, soll der vorherigen Vertragspartnerin angelastet werden, ebenfalls ok.

Nun ist es aber so, dass die Rechnung an den vorherigen Vertragspartner der Wien Energie an meine Adresse geschickt wurde, da sich der Vormieter anscheinend nicht umgemeldet hat / Wien Energie keine neue Adresse mitgeteilt hat.

Bin ich nun verpflichtet der Wien Energie die neue Adresse mitzuteilen, soweit diese mir bekannt ist?
Kann ich von der Vormietern belangt werden wegen der Herausgabe ihrer Daten oder eben von der Wien Energie wegen nicht Herausgabe?
Muss ich überhaupt auf diesen Brief (nicht geöffnet aber sehr wahrscheinlich das es eben diese Rechnung ist) überhaupt reagieren?
Muss ich Angst haben vor dem Inkassobüro das vor meiner Tür auftaucht und mir ein Strick aus der Situation drehen möchte?
Und evt. wie lange kann die Wien Energie überhaupt im nachhinein Forderungen stellen an die Vormieterin?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Rechnung vom Vormieter

Beitrag von Heron » 18.07.2019, 18:18

Sie dürfen fremde Briefe weder öffnen noch unterdrücken. An Ihrer Stelle würde ich den Brief mit „Empfänger verzogen“ in den nächsten Briefkasten werfen oder allenfalls – falls Sie den Empfänger persönlich kennen – diesem zukommen lassen bzw. ihn informieren, dass Sie einen Brief für ihn an Ihre Adresse erhalten haben.

Das Mitteilen von höchstpersönlichen Informationen (zB neue Wohnadresse) an Dritte könnte unter bestimmten Umständen tatsächlich rechtliche Folgen haben. Der Absender kann übrigens den jetzigen Wohnort seines (früheren) Vertragspartners relativ einfach mittels Melderegisterabfrage (Kenntnis von Name + vorige Wohnadresse/Geburtsdatum genügt) ausfindig machen. Für die Forderung dürfte die kurze 3-jährige Verjährungsfrist heranzuziehen sein.

Leda
Beiträge: 2
Registriert: 18.07.2019, 13:55

Re: Rechnung vom Vormieter

Beitrag von Leda » 18.07.2019, 20:59

Heron,

wirklich sehr vielen Dank für die rasche Antwort.
Es hat mir sehr weitergeholfen.

Ich wünsche noch eine schöne restliche Woche

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste