Grundstück - Vorverkaufsrecht Gemeinde bei freiem Verkauf?

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Franz Wohlmann
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Grundstück - Vorverkaufsrecht Gemeinde bei freiem Verkauf?

Beitrag von Franz Wohlmann » 18.07.2019, 10:22

Guten Tag

Ich bin auf einem recht ungewöhnlichen Grundstücksverkauf durch Makler getroffen und fühle mich verunsichert. (sorry, ich weiß hier steht "Mietrecht" als Kategorie, aber das passt hier am Besten, oder?)

Ein privater Besitzer verkauft eine landwirtschaftliche Nutzfläche (3000qm) - die, von der Gemeinde vertraglich abgesichert, bei Verkauf kostenlos in Bauland gewidmet wird.
Bedingung ist nun, dass 50% zu einem fixen Preis (Niedrigpreis = ca 175 Euro) verkauft werden (das sind winzige Parzellen von 400qm) und 50% darf der Besitzer am freien Markt zu seinen Preisvorstellungen verkaufen. Die freien Grundstücke verkauft man über Makler, die anderen 3 Parzellen "vergibt" sozusagen die Gemeinde (an verdienstvolle Bürger des Dorfadels.)

Jetzt kommt der seltsame Hacken für mich: Im Anbot des Maklers steht bei den frei erwerbbaren Grundstücken, dass sich die Gemeinde ein umfassendes Vorkaufsrecht für alle Arten der Veräußerung vorbehält, für 10 Jahre, inkl. aller Gebäude usw. Es steht nicht sehr viel da, recht juristisch gehalten, lese ich da heraus (als auch der Makler, der ein wenig grinst), dass das Vorkaufsrecht für 175 Euro/qm +Wertindex usw. erfüllbar wäre

Sprich: Ich kann ein Grundstück am freien Markt kaufen, das vermutlich auf 300 Euro/qm hinaus läuft (es ist ein "Bietverfahren" durch den Makler, der Preis ist offen), und wenn ich dann baue und wir uns in 7 Jahren verschulden oder aus sonstigem Grunde verkaufen müssen, dann kann die Gemeinde das Grundstück um 175 zurück kaufen, und das Haus darauf wird geschätzt und erhält auch die Gemeinde?
Hat jemand von so einem seltsamen Vorverkaufsrecht auf "frei verkäufliche" Flächen schon gehört?
Ich verstehe es, wenn die Gemeinde die 175 Euro Grundstücke rückkaufen will - aber wieso soll das auch für die anderen Parzellen gelten? (diese Parzellen sind sowohl größer und haben eine besser Lage, unverbaubare Aussicht usw.)

Ist das so üblich?

Danke und Grüße
Franz



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