Seite 1 von 1

Darf Vermieter in Wg stöbern

Verfasst: 29.06.2019, 09:55
von Domigu
Guten Tag!

Folgendes: Wir haben in unserer wg jeweils einen eigenen Mietvertrag mit der Vermieterin für unser jeweiliges Zimmer, und Benutzung der Gemeinschaftsräume ist auch mit drin. Unsere Vermieterin kommt relativ oft, also mindestens einmal im Monat, bei uns unangekündigt vorbei und klingelt nicht mal. Ich habe mit meinen wg Bewohnern ausgemacht, dass ich im Wohnzimmer hinter dem. Sofa meine schmutzwasche in einem Sack lagern darf. Aufgrund einer heftigen darmgrippe, ist mir ein kleiner Unfall passiert und ich habe meine Hose leicht abgespült und dann halt zur schmutzwasche dazu. Jetzt hat gestern die Vermieterin meine schmutzwasche hinter dem. Sofa durchwühlt, ein Foto gemacht und in unsere offizielle wg Gruppe ein Foto davon gestellt mit den Worten : Wer schmeißt sein verkacktes Zeug dahin. Jetzt fühle ich mich natürlich zu tiefst gedemütigt.

Meine Fragen :1. Darf die Vermieterin generell in die Wohnung unangekündigt?

2. Darf sie im Sachen rumstöbern, die sich in Gemeinschaftsräumen befinden?

3. Zählt das als Blosstellung? (ich finde man hätte zumindest ein Foto vom Wäschesack nur machen können, nicht von der dreckigen Wäsche)

Danke für die Antwort schon im voraus!!

Re: Darf Vermieter in Wg stöbern

Verfasst: 04.07.2019, 12:08
von Das_Pseudonym
Ich bin kein Jurist aber sind die Gemeinschaftsräume teil des Mietvertrages?
Sprich kann man davon ausgehen das die Gemeinschaftsräume vergleichbar mit einen Stiegenhaus "öffentlich" sind?

Re: Darf Vermieter in Wg stöbern

Verfasst: 04.07.2019, 13:31
von Hermann2
die vermieterin hat überhaupt kein recht deine wohnung zu betreten! VOR der haustüre ist schluss mit lustig!