Diplomatenklausel im Mietvertrag
Verfasst: 22.06.2019, 13:43
Liebe Experten,
eine Mitarbeiterin der ungarischen Botschaft will in Innsbruck eine Wohnung von mir mieten. Sie verlangt die Aufnahme der folgenden Klausel im Mietvertrag - sie mietet privat, nicht die Botschaftsvertretung in Innsbruck.
Diplomáciai klauzula
Für den Fall, dass nachweislich die diplomatischen Beziehung zwischen Ungarn und der Republik Österreich abgebrochen; oder ausgesetzt werden; das Generalkonsulat von Ungarn geschlossen wird; die oben genannte Auslandsvertretung Ungarns in einen anderen Staat übersiedelt wird; oder das Mandat des Benutzers des Mietobjektes beendet wird; er verlegt wird; er unerwartet stirbt oder aus anderen Gründen Österreich dauerhaft verlassen muss, kann das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Mieter gekündigt werden.
Frage-1: Ich würde die Frist auf mindestens 2 Monate ausdehnen - habe ich damit ein Problem, im Falle des Falles diese Kündigungsfrist durchzusetzen?
Frage-2: Was kann der Grund sein, dass solche Klauseln aufgenommen werden sollen im Falle, dass Sie privat mietet - ich würde es verstehen, wenn die Botschaft mietet aber das ist hier nicht der Fall. Gibt es irgendwelche rechtlichen Auswirkungen von solchen Klauseln?
Bitte um Information, ich möchte nicht gerne mir ein Problem mit dieser Klausel züchten.
eine Mitarbeiterin der ungarischen Botschaft will in Innsbruck eine Wohnung von mir mieten. Sie verlangt die Aufnahme der folgenden Klausel im Mietvertrag - sie mietet privat, nicht die Botschaftsvertretung in Innsbruck.
Diplomáciai klauzula
Für den Fall, dass nachweislich die diplomatischen Beziehung zwischen Ungarn und der Republik Österreich abgebrochen; oder ausgesetzt werden; das Generalkonsulat von Ungarn geschlossen wird; die oben genannte Auslandsvertretung Ungarns in einen anderen Staat übersiedelt wird; oder das Mandat des Benutzers des Mietobjektes beendet wird; er verlegt wird; er unerwartet stirbt oder aus anderen Gründen Österreich dauerhaft verlassen muss, kann das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Mieter gekündigt werden.
Frage-1: Ich würde die Frist auf mindestens 2 Monate ausdehnen - habe ich damit ein Problem, im Falle des Falles diese Kündigungsfrist durchzusetzen?
Frage-2: Was kann der Grund sein, dass solche Klauseln aufgenommen werden sollen im Falle, dass Sie privat mietet - ich würde es verstehen, wenn die Botschaft mietet aber das ist hier nicht der Fall. Gibt es irgendwelche rechtlichen Auswirkungen von solchen Klauseln?
Bitte um Information, ich möchte nicht gerne mir ein Problem mit dieser Klausel züchten.