Kein Lüften durch Gestank des Nachbarn im EG
Verfasst: 04.06.2019, 00:25
Guten Tag,
ich habe folgendes Thema:
Beim versuchten Lüften meiner Wohnung müssen wir immer wieder intensiven-, süßlicher Gestank welcher vermutl. vom Unterlieger, den Nachbarn im EG, mit Raumsprays und etc. versucht wird geschmacklich zu neutralisieren, wahrnehmen.
Es gibt dann nur noch eine Möglichkeit: Fenster sofort wieder zu!
Diese Geruchsbelästigung tritt hauptsächlich und vermehrt in den Abend- und Nachtstunden auf! Da ich glaube, dass ich das nicht mehr länger hinnehmen muss, beabsichtige ich Rechtsmittel zu ergreifen. Ich möchte nochmals betonen, dass es hier sich nicht um Zigarettenrauch im klassischen Sinne handelt!
Ein vernünftiges Gespräch lässt sich mit diesen Nachbarn nicht führen. Es ist erst 2 Jahre her, wo ich ein an mich adressiertes Paket in seinem verschlossenen Kellerabteil gefunden habe. Dieses hat er mir daraufhin mit dem Zusatz, dass er es sich nicht erklären könne, wie dass Paket hierherkam, ausgehändigt!
Wie sollte ich hier am besten Vorgehen? Ich sehe hier auch die Wohnbaugenossenschaft in Verantwortung! Die werden vermutl. aber nichts tun, - denen interessiert ja nur der Mietzins!
Kann man hier eine Mietzinsminderung per Datum androhen bzw. einen Vorbehalt der Rückforderung?!
MfG,
Schizo
ich habe folgendes Thema:
Beim versuchten Lüften meiner Wohnung müssen wir immer wieder intensiven-, süßlicher Gestank welcher vermutl. vom Unterlieger, den Nachbarn im EG, mit Raumsprays und etc. versucht wird geschmacklich zu neutralisieren, wahrnehmen.
Es gibt dann nur noch eine Möglichkeit: Fenster sofort wieder zu!
Diese Geruchsbelästigung tritt hauptsächlich und vermehrt in den Abend- und Nachtstunden auf! Da ich glaube, dass ich das nicht mehr länger hinnehmen muss, beabsichtige ich Rechtsmittel zu ergreifen. Ich möchte nochmals betonen, dass es hier sich nicht um Zigarettenrauch im klassischen Sinne handelt!
Ein vernünftiges Gespräch lässt sich mit diesen Nachbarn nicht führen. Es ist erst 2 Jahre her, wo ich ein an mich adressiertes Paket in seinem verschlossenen Kellerabteil gefunden habe. Dieses hat er mir daraufhin mit dem Zusatz, dass er es sich nicht erklären könne, wie dass Paket hierherkam, ausgehändigt!
Wie sollte ich hier am besten Vorgehen? Ich sehe hier auch die Wohnbaugenossenschaft in Verantwortung! Die werden vermutl. aber nichts tun, - denen interessiert ja nur der Mietzins!
Kann man hier eine Mietzinsminderung per Datum androhen bzw. einen Vorbehalt der Rückforderung?!
MfG,
Schizo