Betreten einer Wohnung durch Dienstleister

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mabe
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Betreten einer Wohnung durch Dienstleister

Beitrag von mabe » 22.05.2019, 14:27

Guten Tag,

es ist mir bewusst, dass meine Anfrage im Vergleich zu anderen – echten – Problemen nur eine Unannehmlichkeit betrifft, trotzdem würde mich der Sachverhalt interessieren, somit bitte ich um Nachsicht:

Alljährlich werden in meiner Mietwohnung (mit durchgehend fix verlegtem Teppichboden) die Heizungszähler manuell gelesen und getauscht. Bisher hatte es kein Problem gegeben – um Schmutz zu vermeiden hat die ausführende Person auf meine Bitte ihre Schuhe im Vorzimmer ausgezogen und die Wohnung in eigenen Socken betreten.
Im vorigen Jahr ist zum Ablesen ein junger Mann in Flipflops (ohne Socken) gekommen. Ich habe ihn gebeten, die Flipsflops auszuziehen und ihm frisch gewaschene Socken zum Anziehen angeboten, da ich es als unhygienisch empfinde, den Teppichboden barfüßig zu betreten. Dieses Angebot hat er mit Verweis auf mögliche “Pilze” (O-Ton) in den Socken abgelehnt.
Notgedrungen habe ich nachgegeben und ihm erlaubt, die Wohnungsräumlichkeiten barfüßig zu betreten.
Jetzt steht der nächste Ablesevorgang bevor, daher meine Frage: Ist es für mich rechtlich zulässig, im evtl. Wiederholungsfall der betreffenden Person den Zutritt in die Wohnungsräumlichkeiten zu verweigern?

Vielen Dank im Voraus.



MG
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Re: Betreten einer Wohnung durch Dienstleister

Beitrag von MG » 22.05.2019, 15:55

Kaufen Sie sich Plastik-Überschuhe (schauen aus, wie Duschhauben und werden z.B. auch in Krankenhäusern für Besucher in speziellen Abteilungen verwendet) und bieten Sie diese dem ABleser an. Wenn er diese nicht verwenden will, lassen Sie ihn nicht rein.

z.B. https://www.claravital.de/MED-Comfort-P ... TsQAvD_BwE
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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