Hallo!
Kann mir jemand Auskunft geben:
Die Hunde meiner Nachbarin haben in den Maschendrahtzaun zu meinem Garten (ich bin Mieterin) ein Loch gebissen (weil das Katzenfutter auf meiner Seite so verlockend war).
Der Aufforderung den Zaun auf ihre Kosten reparieren zu lassen ist sie nicht nachgekommen.
Jetzt lässt sie einen zusätzlichen, bissfesten Zaun errichten. Das ist aber nur auf meiner Seite möglich, da auf Ihrer Seite hohe Thujen stehen.
Die Kosten dafür möchte sie an meine Vermieterin abtreten.
Frage 1) muss ich sie bzw die Handwerker in meinen Garten lassen
Frage 2) kann ich sie zur Reparatur des eigentlichen Zaunes "zwingen"
Frage 3) kann sie die Kosten an meine Vermieterin bzw dann an mich abtreten
Vielen Dank für Eure Antworten!
P. S. Mittlerweile ist nur mehr schriftliche Kommunikation mit meiner Nachbarin möglich
Nachbarschaft Zaun
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- Registriert: 10.05.2019, 19:10
Re: Nachbarschaft Zaun
Liebe Kofuma!
Zuerst stellt sich mir einmal die Frage, hast Du den Zaun errichten lassen? Wenn ja, gibt es denn darüber eine Ratifizierung (Rechnung, etc.)?
Solltest nämlich Du den Zaun gekauft und errichtet haben lassen, dann muss Deine Nachbarin gemäß § 125 StGb für die Reparatur Deines Zaunes aufkommen.
Wenn es allerdings der Zaun Deiner Nachbarin ist, und sie diesen hat errichten lassen und dementsprechend bezahlt hat, dann muss man diesen Sachverhalt von einer anderen Seite aus betrachten.
Denn nun tritt das ABGB in Kraft. Gemäß § 858 ABGB, ist der Besitzer der Einzäunung nämlich NICHT verpflichtet den Zaun reparieren zu lassen.
Es sein denn, wenn durch die Öffnung im Zaun, für den Grenznachbar (für Dich) Schäden zu befürchten sind. Unter Schäden versteht man, wenn Dir aufgrund des schadhaften Zaunes, das Eindringen unbefugter Personen oder Tiere droht.
Da Deine Nachbarin Hunde hat, die diesen Schaden auch verursacht haben, muss sie die Kosten für die Reparatur aufbringen. Du kannst Deine Nachbarin, wenn sie der Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und Dir dadurch ein Nachteil droht, sogar verklagen bzw. mit der Klage drohen. Die gesetzlichen Gegebenheiten findest Du weiter oben vor.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte!
Liebe Grüße,
David
Zuerst stellt sich mir einmal die Frage, hast Du den Zaun errichten lassen? Wenn ja, gibt es denn darüber eine Ratifizierung (Rechnung, etc.)?
Solltest nämlich Du den Zaun gekauft und errichtet haben lassen, dann muss Deine Nachbarin gemäß § 125 StGb für die Reparatur Deines Zaunes aufkommen.
Wenn es allerdings der Zaun Deiner Nachbarin ist, und sie diesen hat errichten lassen und dementsprechend bezahlt hat, dann muss man diesen Sachverhalt von einer anderen Seite aus betrachten.
Denn nun tritt das ABGB in Kraft. Gemäß § 858 ABGB, ist der Besitzer der Einzäunung nämlich NICHT verpflichtet den Zaun reparieren zu lassen.
Es sein denn, wenn durch die Öffnung im Zaun, für den Grenznachbar (für Dich) Schäden zu befürchten sind. Unter Schäden versteht man, wenn Dir aufgrund des schadhaften Zaunes, das Eindringen unbefugter Personen oder Tiere droht.
Da Deine Nachbarin Hunde hat, die diesen Schaden auch verursacht haben, muss sie die Kosten für die Reparatur aufbringen. Du kannst Deine Nachbarin, wenn sie der Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und Dir dadurch ein Nachteil droht, sogar verklagen bzw. mit der Klage drohen. Die gesetzlichen Gegebenheiten findest Du weiter oben vor.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte!
Liebe Grüße,
David
Zuletzt geändert von David Haslinger am 15.05.2019, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nachbarschaft Zaun
Falsch, § 125 StGB ist nur bei VORSATZ anwendbar.David Haslinger hat geschrieben: ↑10.05.2019, 19:24Solltest nämlich Du den Zaun gekauft und errichtet haben lassen, dann muss Deine Nachbarin gemäß § 125 StGb für die Reparatur Deines Zaunes aufkommen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Nachbarschaft Zaun
Hallo MG!
Stimmt, es ist irrelevant gemäß § 7 Abs 1 StGB (§ 125 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt).
Danke für den Hinweis!
Mein Spezial-Gebiet ist eher das Steuer- und Kartellgesetz...Sollte man aber dennoch wissen
Viele Grüße,
David
Stimmt, es ist irrelevant gemäß § 7 Abs 1 StGB (§ 125 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt).
Danke für den Hinweis!
Mein Spezial-Gebiet ist eher das Steuer- und Kartellgesetz...Sollte man aber dennoch wissen
Viele Grüße,
David
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