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Irrt Wiener Wohnen?

Verfasst: 12.04.2019, 13:57
von Der_Reisende
Ausgangslage: Der allein gemeldete Hauptmieter einer Mietwohnung von Wiener Wohnen verstirbt, dessen alleiniger Erbe übernimmt die Wohnung nicht und kündigt per Email am Monatsletzten per Email, sprich dem 31.03.2019.

Nun meint Wiener Wohnen wonach diese Kündigung verspätet eingelangt sei (offenbar beruft man sich auf das Datum des Einlangens im Sinne des nächsten Werktags, welcher somit der 01.04.2019 ist) und offeriert eine Kündigung per Ende Mai 2019.

Das dicke Ende kommt aber noch: Notwendige Adaptierungen / Rückbauten (z.B. genehmigter Balkonverbau, Stromleitungen) werden mit einer Dauer von bis zu vier Monaten (sprich Ende Juli 2019) anberaumt. Ungeachtet der o.a. Kündigung per Ende Mai verlangt Wr.Wohnen das Bezahlen der Miete bis zum Abschluss aller Tätigkeiten und würde die betroffenen Monatsmieten im Zuge einer Endabrechnung selbstverständlich gegenrechnen / rücküberweisen.

Ist diese Vorgangsweise rechtlich haltbar?

Re: Irrt Wiener Wohnen?

Verfasst: 12.04.2019, 21:48
von Heron
Nach § 33 MRG (gilt im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG) kann der Mieter gerichtlich oder schriftlich kündigen. Schriftlich bedeutet in diesem Zusammenhang unterschriftlich, eine bloße Textnachricht ohne Signatur/Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht. Insofern haben Sie bislang das Mietverhältnis noch nicht wirksam aufgekündigt.

Ein Rückbau kann vom Vermieter nur verlangt werden, wenn nicht genehmigte bzw. unter Auflage des Rückbaus genehmigte wesentliche Veränderungen an der Wohnung vorgenommen wurden. Wird die Wohnung trotz Rückbauverpflichtung im veränderten Zustand zurückgestellt, kann der Vermieter auch für die Zeit des notwendigen Rückbaus entgangenes Entgelt verlangen. Zur ersten Orientierung können Sie sich auf der Seite der Mietervereinigung (https://www.mietervereinigung.at/News/8 ... g-ausmalen) bzw. auf den Seiten der AK informieren.