Irrt Wiener Wohnen?
Verfasst: 12.04.2019, 13:57
Ausgangslage: Der allein gemeldete Hauptmieter einer Mietwohnung von Wiener Wohnen verstirbt, dessen alleiniger Erbe übernimmt die Wohnung nicht und kündigt per Email am Monatsletzten per Email, sprich dem 31.03.2019.
Nun meint Wiener Wohnen wonach diese Kündigung verspätet eingelangt sei (offenbar beruft man sich auf das Datum des Einlangens im Sinne des nächsten Werktags, welcher somit der 01.04.2019 ist) und offeriert eine Kündigung per Ende Mai 2019.
Das dicke Ende kommt aber noch: Notwendige Adaptierungen / Rückbauten (z.B. genehmigter Balkonverbau, Stromleitungen) werden mit einer Dauer von bis zu vier Monaten (sprich Ende Juli 2019) anberaumt. Ungeachtet der o.a. Kündigung per Ende Mai verlangt Wr.Wohnen das Bezahlen der Miete bis zum Abschluss aller Tätigkeiten und würde die betroffenen Monatsmieten im Zuge einer Endabrechnung selbstverständlich gegenrechnen / rücküberweisen.
Ist diese Vorgangsweise rechtlich haltbar?
Nun meint Wiener Wohnen wonach diese Kündigung verspätet eingelangt sei (offenbar beruft man sich auf das Datum des Einlangens im Sinne des nächsten Werktags, welcher somit der 01.04.2019 ist) und offeriert eine Kündigung per Ende Mai 2019.
Das dicke Ende kommt aber noch: Notwendige Adaptierungen / Rückbauten (z.B. genehmigter Balkonverbau, Stromleitungen) werden mit einer Dauer von bis zu vier Monaten (sprich Ende Juli 2019) anberaumt. Ungeachtet der o.a. Kündigung per Ende Mai verlangt Wr.Wohnen das Bezahlen der Miete bis zum Abschluss aller Tätigkeiten und würde die betroffenen Monatsmieten im Zuge einer Endabrechnung selbstverständlich gegenrechnen / rücküberweisen.
Ist diese Vorgangsweise rechtlich haltbar?