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Vermietetes Carport, welche Betriebskosten

Verfasst: 30.03.2019, 13:08
von Georgggg
Werte Experten! Habe im Rahmen eines befristeten Mietvertrages 1 Carport vermietet. Meine Frage: Kann ich die hauseigenen Strassenzufahrts-Reparaturen (z.B. Schranken-Anlage, Kanalreinigung, Ölabscheider) beim Mieter als Betriebskosten geltend machen?
Wer weiß Bescheid?
Mit besten Grüßen
Max

Re: Vermietetes Carport, welche Betriebskosten

Verfasst: 30.03.2019, 15:03
von Heron
Was enthält der Mietvertrag in diesem Punkt dazu? Die Vermietung nur eines Kfz-Abstellplatzes fällt (sofern nicht ausdrücklich vereinbart) nicht unter das MRG, sondern unter die allgemeinen bestandrechtlichen Bestimmungen des ABGB. Dabei wird nach § 1099 ABGB grundsätzlich vermutet, dass der Vermieter die Betriebskosten selbst zu tragen hat. Eine andere Vereinbarung ist zulässig, muss aber ausdrücklich (im schriftlich oder mündlich geschlossenen Vertrag) vereinbart werden und muss eindeutig und umfassend die vom Betriebskostenbegriff erfassten Posten bestimmen. Dementsprechend sollten Sie zuerst eruieren, ob der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält.