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Wohngemeinschaft in einer Mietwohnung

Verfasst: 28.03.2019, 10:57
von Samuel
Hallo,

Ich wohne seit mehreren Jahren in einer Mietgenossenschaftswohnung. Ich bin Mieter. Die Mietkosten kann ich mir aufgrund meiner derzeitigen Lebenssituation nicht leisten. Ich möchte aber in der Wohnung bleiben.

Ich überlege mir ob ein/e Freund/in bei mir in ein Zimmer einzieht und wir uns die Mietkosten teilen.

Laut Mietvertrag darf ich nicht untervermieten.

Meine Frage ist, kann ich mit dem/der Freund/in vereinbaren, dass er/sie für eine bestimmte Zeit bei mir wohnen kann und ihn/sie hauptwohnsitz melden ohne später Probleme mit ihm/ihr und der Hausverwaltung zu bekommen?

Danke für jeden rechtlichen Rat!

Grüße, Samuel

Re: Wohngemeinschaft in einer Mietwohnung

Verfasst: 29.03.2019, 18:19
von Heron
Im Vollanwendungsbereich des MRG ist eine teilweise Untervermietung selbst ohne Zustimmung des Vermieters bzw. bei vertraglichem Untermietverbot möglich, sofern kein wichtiger Grund gegen die Untervermietung iSd § 11 MRG vorliegt.

Im Teilanwendungsbereich des MRG kann auch eine teilweise Untervermietung untersagt werden. Allerdings ist zu klären, ob die Aufnahme eines Mitbewohners überhaupt eine Untermiete im Sinne einer Übertragung von Mietrechten darstellt. Und gerade die Aufnahme von Lebensgefährten oder nahen Angehörigen kann ein zulässiger Mitgebrauch der Wohnung sein (siehe auch OGH 1Ob2124/96a).