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Ablösevertrag gebrochen

Verfasst: 27.03.2019, 15:10
von rado12
Hallo, habe am 18.02.2019 einen Ablösevertrag mit der Nachmieterin meiner Wohnung geschlossen. Darin wird festgehalten, dass Sie die Wohnung ab 01. August übernimmt und zusätzlich Möbel im Wert von 1720 Euro übernimmt.
Den Vertrag habe ich selbst aufgesetzt.
Heute hat sie sich gemeldet und sagt, sie nimmt die Wohnung doch nicht, trotz Unterschrift.
Geht das überhaupt oder muss sie die Wohnung nehmen? Lg

Re: Ablösevertrag gebrochen

Verfasst: 28.03.2019, 17:27
von Heron
Können Sie das Mietrecht an der Wohnung überhaupt weitergeben oder sollte die Vertragspartnerin einen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen bzw. gibt es bereits einen Mietvertrag? Mit dem geschilderten Sachverhalt ohne Angabe des Vertragstextes ist keine konkrete Aussage möglich. Der beschriebene „Ablösevertrag“ bzw. die Willenseinigung der Parteien muss detailliert im Kontext der Gesamtumstände analysiert werden, um einordnen zu können, welche Pflichten die Parteien treffen und ob der Vertrag einer gesetzlich geregelten Vertragstype entspricht (in Frage kommen vornehmlich: wirksam geschlossener Kaufvertrag, Vorvertrag, Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung). Aus der rechtlichen Einordnung lassen sich dann die jeweiligen Rechtsfolgen ableiten.