Hauptmiete oder Untermiete?
Verfasst: 21.03.2019, 09:22
Hallo liebe Jusline - Forumsschreiber*innen,
nach langem Lesen, bin ich erstmals auch als Poster hier !
Ich habe folgendes Problem und bereits unterschiedliche juristische Aussagen bekommen - die ich leider nicht nachvollziehen kann, deswegen hätte ich gerne eure Einschätzung.
Ich wohne seit Dezember 2015 in einer WG (Altbau) in Wien. Die Wohnung wurde seit 2010 als WG genutzt, seit 1. Nov. 2013 hat eine Person einen Mietvertrag, befristet auf 3 Jahre, wir zwei anderen Bewohner sind später eingezogen (eben ich 2015 und 2018). Jetzt soll das ganze Stockwerk verkauft werden.
Mir ist zwar bewusst, dass die Person mit dem Mietvertrag eine Befristung hat, aber gilt das auch für uns andere Mitbewohner? Wir haben nämlich niemals einen Untermietvertrag unterschrieben und sind mit Einverständnis und Wissen des Vermieters eingezogen, wir zahlen auch die Miete direkt an ihn.
Jetzt haben wir zwei verschiedene juristische Aussgen bekommen, die sich widersprechen:
1. Wir seien autmatisch Untermieter der Hauptmieterin (also die Bewohnerin mit Vertrag), damit erlischt unser Vertrag mit November 2019. Also nach der einmaligen automatischen Verlängerung 2016.
2. Zwei andere Juristen sagten uns, wir hätten wohl einen mündlichen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter und damit auch einen unbefristeten Vertrag, weil die Kriterien des Hauptmietververhältnisses gegeben seien. Zusätzlich hat der Vermieter sogar im Vertrag mit der "Hauptmieterin" eine (wohl nicht gültige) Untermietverbotsklausel drinnen - wie können wir also mit seinem Wissen einziehen und Untermieter sein, wenn er das im ersten Vertrag von 2013 selbst verbietet?
Die grunsätzliche Frage ist also, sind wir zwei später Eingezogenen automatisch Untermieter oder haben wir einen mündlichen Hauptmietvertrag? Das macht für uns logischerweise einen großen Unterschied, denn wir hätten vollen Schutz und einen unbefristeten Vertrag.
Ich hoffe auf euren Sachverstand zur Klärung
vielen Dank, euer Leo
nach langem Lesen, bin ich erstmals auch als Poster hier !
Ich habe folgendes Problem und bereits unterschiedliche juristische Aussagen bekommen - die ich leider nicht nachvollziehen kann, deswegen hätte ich gerne eure Einschätzung.
Ich wohne seit Dezember 2015 in einer WG (Altbau) in Wien. Die Wohnung wurde seit 2010 als WG genutzt, seit 1. Nov. 2013 hat eine Person einen Mietvertrag, befristet auf 3 Jahre, wir zwei anderen Bewohner sind später eingezogen (eben ich 2015 und 2018). Jetzt soll das ganze Stockwerk verkauft werden.
Mir ist zwar bewusst, dass die Person mit dem Mietvertrag eine Befristung hat, aber gilt das auch für uns andere Mitbewohner? Wir haben nämlich niemals einen Untermietvertrag unterschrieben und sind mit Einverständnis und Wissen des Vermieters eingezogen, wir zahlen auch die Miete direkt an ihn.
Jetzt haben wir zwei verschiedene juristische Aussgen bekommen, die sich widersprechen:
1. Wir seien autmatisch Untermieter der Hauptmieterin (also die Bewohnerin mit Vertrag), damit erlischt unser Vertrag mit November 2019. Also nach der einmaligen automatischen Verlängerung 2016.
2. Zwei andere Juristen sagten uns, wir hätten wohl einen mündlichen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter und damit auch einen unbefristeten Vertrag, weil die Kriterien des Hauptmietververhältnisses gegeben seien. Zusätzlich hat der Vermieter sogar im Vertrag mit der "Hauptmieterin" eine (wohl nicht gültige) Untermietverbotsklausel drinnen - wie können wir also mit seinem Wissen einziehen und Untermieter sein, wenn er das im ersten Vertrag von 2013 selbst verbietet?
Die grunsätzliche Frage ist also, sind wir zwei später Eingezogenen automatisch Untermieter oder haben wir einen mündlichen Hauptmietvertrag? Das macht für uns logischerweise einen großen Unterschied, denn wir hätten vollen Schutz und einen unbefristeten Vertrag.
Ich hoffe auf euren Sachverstand zur Klärung
vielen Dank, euer Leo