Ausmalen, Kaution...

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Songu
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Ausmalen, Kaution...

Beitrag von Songu » 20.03.2019, 15:20

Hallo.
Ich habe meine Wohnung gekündigt und muss bis Ende Mai ausziehen.
Nun haben wir 2 kleinere Stellen am Parkett (Durchmesser ca 15cm)"die wie Wasserschäden aussehen und eine Stelle wo der Boden vom Putzmittel angegriffen wurde.
Da unsere Vermieter (Immobilienfirma) leider Abzocker sind und wir schon schlechte Erfahrungen mit ihnen gemacht haben (auch bei der AK sind sie bekannt), haben wir Bedenken ob und wieviel wir von der Kaution wieder sehen.
Wir hatten bereits einmal einen Handwerker hier wegen einem Schaden am Boden, dieser meinte damals dass solche Wasserflecken unter eine normale Abnutzung fallen und dass ganz normal bei einem Echtholzboden ist. Stimmt das so oder müssen wir dafür aufkommen?
Weitere Frage ist, wie es beim Schaden durch das Putzmittel aussieht, dies ist ja von mir verursacht worden. Die Hausratversicherung kommt dafür nicht auf, wir haben bereits nachgefragt. Jetzt ist meine Befürchtung, dass uns das Auswechseln des kompletten Boden der gesamten Wohnung verrechnet wird weil es ein durchgehender Boden ist (auch keine Abtrennung durch Bodenschienen zwischen den Türen/Räumen). Kommt es eventuell billiger wenn ich einen Handwerker auf eigene Kosten dafür beauftrage bzw darf ich das überhaupt?
Und eine Frage habe ich noch.. Muss nun ausgemalt werden wenn es im Mietvertrag steht oder nicht?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Lg Sonja



Riccardo_Auer
Beiträge: 6
Registriert: 25.03.2019, 16:59

Re: Ausmalen, Kaution...

Beitrag von Riccardo_Auer » 26.03.2019, 15:20

Guten Tag Songu,

einige Antworten kann ich (studiere Rechtswissenschaften im 6. Semester) Ihnen gerne geben.

Grundsätzlich kann Ihr Vermieter Ihnen jegliche Schäden, die Sie verursacht haben und nicht auf die reine Abnutzung zurückzuführen sind, von der Kaution abziehen, da sie den Mietgegenstand (Wohnung) ordnungsgemäß zurückgeben müssen.

Ob diese Flecken im Boden nun durch Sie (Putzmittel) oder durch die normale Abnutzung entstanden sind, kann man ohne Bilder und/oder Sachverständiger schwer beurteilen. Fällt es unter gewöhnliche Abnutzung (was ich bezweifle), müssen Sie selbstverständlich den "Schaden" nicht bezahlen. In Ihrem Fall würde ich mir einen Handwerker/Tischler bestellen, der dieses Problem beseitigen kann. Falls wirklich der gesamte Boden ausgetauscht werden müsste, würde ich mich vorab mit Ihrem Vermieter um eine Einigung (Sie übernehmen nur einen Bruchteil der Kosten) bemühen, da mit einem neuen Boden natürlich auch der Wert der Immobilie steigt. Bleibt Ihr Vermieter hart und verlangt die gesamten Kosten, würde ich einen Anwalt einschalten (Sie können gerne meine Kanzlei kontaktieren, da meine Arbeitgeberin/Rechtsanwältin im Mietrecht & Schadensersatzrecht äußerst kompetent ist). Geht Ihr Sachverhalt vor Gericht, werden Sie nur einen Teil der Reparatur des Bodens bezahlen müssen, nicht die gesamte Erneuerung.

Bez. des Ausmahlens der Wände gibt es keine Bedenken. Diese Kosten müssen Sie keinesfalls übernehmen, da in Ihrem Mietvertrag diesbezüglich nichts vereinbart wurde. Normale Verschmutzungen der Wände werden unter Abnutzung subsumiert, folglich Kostenpunkt des Vermieters und nicht des Mieters.

Falls Ihr Vermieter zu viel oder die gesamte Kaution behält, werden sie Ihr Geld mittels Bereicherungsklage gerichtlich fordern müssen. Diesen Prozess würden Sie aber mit Leichtigkeit gewinnen (außer die Kaution ist so minimal, dass die Teilreparatur des Bodens nicht beglichen werden kann) und Ihr Vermieter müsste die Gerichtskosten tragen.

Falls Sie eine genauere rechtliche Beratung Ihres Sachverhalts anstreben, können Sie mich gerne kontaktieren und ich stelle den Kontakt mit meiner Kanzlei her. V.a. falls Sie eine Miet-Rechtsschutzversicherung haben, ist dieser Weg sicher kein Fehler.

Mfg,
Auer Riccardo

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