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Nachzahlung aufgrund Indexanpassung ?

Verfasst: 19.02.2019, 18:58
von Suruatonim
Hallo,

Ich hätte da nur eine kleine Frage an euch.

Ein Familienmitglied hat vor kurzem einen Brief von seinem Vermieter (eine staatliche Institution) erhalten worin steht, dass er acht Jahre Miete nachzahlen muss aufgrund einer Indexanpassung. Er mietet Geschäftsräumlichkeiten.

Muss er Nachzahlen oder ist das ganze schon verjährt?
Gilt diese Mieterhöhung rückwirkend, ist das auch rechtens?

Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen und Danke im voraus.

Mfg Richard

Re: Nachzahlung aufgrund Indexanpassung ?

Verfasst: 19.02.2019, 21:21
von Heron
Verjährung wird nicht "automatisch" berücksichtigt, sondern muss vom Schuldner eingewendet werden. Wird Verjährung nicht eingewendet, kann der Schuldner auch im Gerichtswege zur Bezahlung eigentlich verjährter Forderungen verurteilt werden.

Forderungen auf Miet- und Pachtzins (sowie auch Betriebskostennachforderungen) verjähren nach § 1486 Z 4 ABGB innerhalb von 3 Jahren. Es wäre demzufolge maximal die Durchsetzung des erhöhten Betrages der letzten 3 Jahre möglich, sofern überhaupt die dafür zwingend notwendige Wertsicherungsklausel im Vertrag enthalten ist. In bestimmten Fällen ist die nachträgliche Verrechnung eines indexangepassten Mietzinses ausgeschlossen (§ 16 Abs 9 zweiter Satz MRG), ich würde Ihnen deshalb empfehlen vorerst nicht zu zahlen und den Fall rasch einer detaillierten rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.